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Info der LJN zur Messe OUTDOOR in Neumünster 05.-07.04.2024

Vom 05.04.2024 bis 07.04.2024 findet in den Holstenhallen in Neumünster die Messe OUTDOOR jagd & natur statt.

 Neben den Mitgliedern der LJV Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und des dänischen Jagdverbanden, gewähren die Veranstalter erstmals in diesem Jahr auch den Mitgliedern der Landesjägerschaft Niedersachsen  – bei Vorlage ihres LJN-Mitgliedsausweises – kostenfreien Eintritt.

Informationen zu dieser Messe finden Sie über nachstehenden Link:

Messe OUTDOOR Neumünster

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.


DJV-Schießvorschrift ab 01.04.2024

Im Anhang die neue Schießvorschrift, gültig ab 01.04.2024.

Die wesentlichen Änderungen sind folgende :

Neben ein paar wenigen Änderungen in der Formulierung, wurden in der Schießvorschrift vor allem die Verpflichtung zum persönlichen Schutz der Augen, Ohren und der Kopfhaut beim Flinten- und Kurzwaffenschießen (Punkt 2.11) und die Erlaubnis zur Nutzung von Schalldämpfern (Punkt 3.1) aufgenommen.
Des Weiteren wurde in der Schießvorschrift für Schützen über 65 Jahre die Möglichkeit geschaffen mit einem losen Zielstock stehend, statt liegend auf der Pritsche auf die Fuchsscheibe zu schießen (Definition unter Punkt 10.4). Dies ist eine persönliche Wahl des Schützen, sollte aber aus Sicht der Veranstalter bitte vor einem Wettkampfschießen bei der Anmeldung von den Schützen angegeben werden, da es sonst zu organisatorischen Schwierigkeiten auf den Kugelbahnen kommen könnte.    
Außerdem wurde die Möglichkeit der Nutzung von elektronischen Abrufmöglichkeiten in der Schießvorschrift aufgenommen.

DJV-Schießvorschrift 01.04.2024

Staupe-Warnung des Veterinäramtes Lüneburg 08.03.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
in folgenden Regionen haben wir aktuelle Nachweise von Staupevirus bei Waschbären bzw. Füchsen: Laake (Amt Neuhaus), Vockfey (Amt Neuhaus) sowie Thomasburg.

Ich bitte um Beachtung und Information der Hundeführer bzw. von Haltern empfänglicher Tierarten zwecks Prüfung des Impfschutzes. Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Volksdorf
Amtstierarzt

Landkreis Lüneburg · Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Gebäude 2 · Zimmer 135
Auf dem Michaeliskloster 4 · 21335 Lüneburg

Müll sammeln für die Natur 2024

Anbei die Infos für die disejährige Müllsammel-Aktion am 16.03.2024 in Zusammenarbeit mit der GfA.

Info Müll sammeln für die Natur 2024

Einladung zur Versammlung des HWR Göhrde 2024

Hier finden Sie die Einladung zur Versammlung des HWR Göhrde

Einladung zur Hegeringversammlung 2024

Hier finden Sie die Einladung zur Hegeringversammlung 2024

Termine jagdliches Schießen 2024

Die Bezirksmeisterschaft findet am 28.06 und 29.06.2024 in Garlstorf statt.

Die Kreismeisterschaft der Jägerschaft Lüneburg findet am 01.06.2024 in Linden statt:

Ausschreibungen folgen !

Informationsveranstaltungen zum Thema Aviäre Influenza in Wildvogelbeständen


Sehr geehrte Damen und Herren
hiermit laden wir Sie zu den Informationsveranstaltungen des LAVES zur Aviären Influenza in Wildvogelbeständen ein.
Aviäre Influenza in Wildvogelbeständen: Mittwoch, den 16. April 2023 um 18:00 Uhr
Die Veranstaltungen finden im Rahmen einer Videokonferenz statt.
Hierzu wird ein Tag vor der Veranstaltung der Link an die Teilnehmenden versendet. Der Video-Streamingdienst kann von jedem internetfähigen Endgerät abgerufen werden.

Einladung

VdB-Infos zur REACH-Verordnung / Bleiverbot

Anbei finden Sie das Infoschreiben des Verbandes deutscher Büchsenmacher zur REACH-Verordnung

Infoschreiben

Bericht Wolfsmonitoring IV. Quartal 2023

Anbei der aktuelle Bericht des Wolfsmonitoring für das IV. Quartal 20023

Bericht IV. Quartal 2023

Sparkassen-Initiative „Das tut gut !“ 2023

Der Hegering Embsen-Betzendorf hatte sich in diesem Jahr wieder bei der Aktion „Das tut gut“ der Sparkasse Lüneburg beworben um Mittel für eine weitere Drohne zur Kitz-/Wildtierrettung anschaffen zu können.
Die Abstimmung war ein voller Erfolg, der Hegering gewann die Förderung.
Damit kann eine weitere Drohne angeschafft und die Kitzrettung schlagkräftig unterstützt werden.
Die gesamte Jägerschaft gratuliert dem Hegering zu diesem tollen Erfolg.
Zusätzlich erhielt der Hegering noch eine private Spende in Höhe von 1.000 € zur Unterstützung der Kitzrettung.
Diese Ergebnisse zeigen, dass die Öffentlichkeit die Arbeit der Jägerschaft für Wildtiere und Naturschutz anerkennt und unterstützt.

Liste der Abtimmungsergebnisse

Überregionale Schießtermine 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Anhang finden Sie zu Ihrer Information die Termine für die Landeswettbewerbe im jagdlichen Schießen für das Jahr 2024. Die Ausschreibungen zu den Landeswettbewerben werden im neuen Jahr auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Termin-Übersicht

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.

LJN-Info zu Veranstaltung Landesjagdgesetz MVP

Sehr geehrte Damen und Herren,
in Mecklenburg-Vorpommern stehen die Jäger vor großen jagdpolitischen Herausforderungen. Das geplante Landesjagdgesetz zielt auf eine Schwächung der Jägerschaft ab und viele Punkte im Gesetzentwurf stehen im kompletten Gegensatz zu den Forderungen des Landesjagdverbandes.

Für den 10.01.2024 plant der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern eine Demonstration im Alten Garten, 19055 Schwerin und bittet um Unterstützung (siehe Anlage).

Info des LJV MVP

LJV-Forderungen und Ablaufplan der Veranstaltung

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

Stephan Johanshon
Geschäftsführer
Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.
Schopenhauerstraße 21 30625 Hannover

Informationsblatt zur Blauzungen-Krankheit

Das LAVES Niedersachsen hat ein Infoblatt für Jäger zur Blauzungenkrankheit veröffentlicht.

Weiter Infos auf den Seiten des LAVES.

Infoblatt als Download

Landesjagdbericht 2022/2023 veröffentlicht

Das Nds. Landwirtschaftsministerium und die Landesjägerschaft Niedersachsen haben heute gemeinsam den 21. Landesjagdbericht veröffentlicht.

Hier finden Sie den Landesjagdbericht 2022/2023 zum Download

21. Landesjagdbericht 2022/2023 erschienen

Bericht informiert über Jagdstrecken und jagdliche Schwerpunktthemen in Niedersachsen

Hannover. Wie entwickelt sich die Wildschwein-Population in Niedersachsen? Und wie sieht es bei eingewanderten Arten wie der Nutria aus? Hierüber – und über viele weitere jagdliche Themen – gibt der aktuelle Landesjagdbericht Aufschluss. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) und die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) haben gemeinsam den 21. Landesjagdbericht 2022/23 veröffentlicht.

Ministerin Miriam Staudte dankte der Jägerschaft für ihren Einsatz und lobte insbesondere deren ehrenamtliches Engagement: „Mit ihrer Arbeit in der Natur leisten viele Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen einen wesentlichen Beitrag, um die Habitate von Wildtierarten zu erhalten. Neben dem Natur- und Artenschutz ist auch das breite Engagement für die Umweltbildung und die Öffentlichkeitsarbeit zu nennen.“

Der Landesjagdbericht bietet jährlich aktuelle statistische Daten, wildbiologische Informationen und wissenschaftliche Untersuchungen zu den in Niedersachsen vorkommenden wildlebenden Tierarten. „Wir danken dem Landwirtschaftsministerium, dass wir nunmehr zum 21. Mal gemeinsam den Landesjagdbericht in bewährter Form präsentieren können. Er hat sich längst zu einem Standardwerk über die Grenzen Niedersachsens hinaus entwickelt“, so LJN-Präsident Helmut Dammann-Tamke.

Ausgewählte Jagdstreckenentwicklungen (inklusive Fallwild):

Nach den zum Teil sehr deutlich steigenden Jagdstrecken in den letzten Jahren bei einigen Neozoen (gebietsfremden Tierarten) sind im Vergleich zum Vorjahr die Jagdstrecken von Waschbären leicht um 0,1 Prozent auf 23.300 und die der Nutria deutlicher um 15,2 Prozent auf 34.744 gesunken. Die Jagdstrecke des Marderhundes ist im Berichtszeitraum im Vergleich zum vorherigen Jagdjahr hingegen um 9,6 Prozent auf 4.289 angestiegen. 

Beim Schwarzwild ist im Jagdjahr 2022/2023 ein Rückgang der Jagdstrecke um 36,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf nun 36.134 zu verzeichnen. Auch beim Rotwild und beim Muffelwild hält die Entwicklung weiter an: Die Jagdstrecke sank um 8,4 auf 5.008 (Rotwild) beziehungsweise um 10,3 Prozent auf 201 beim Muffelwild. Während die Jagdtrecke beim Rehwild leicht um 0,3 Prozent anstieg, war es beim Damwild ein Anstieg von 4,9 Prozent.

Die Jagdstrecken von Feldhasen (+16,3 Prozent), Fuchs (+1,5 Prozent) und Dachs sind im Jagdjahr 2022/2023 weiter angestiegen. Mit einer Steigerung von 8,2 Prozent auf 10.602 wurde beim Dachs eine neue Höchstrecke erzielt.

Miriam Staudte, Niedersächsische Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

„Geringe Bestandszahlen beim Schwarzwild können mit Blick auf die ASP-Prävention sehr hilfreich sein. Ich danke der Jägerschaft, die hier verantwortungsbewusst ihren Beitrag leistet und bitte weiterhin um eine waidgerechte und intensive Bejagung. Denn wie schnell Schwarzwildbestände auch wieder anwachsen können, hat die Entwicklung der Jagdstrecke in der Vergangenheit gezeigt. Auch die intensive Bejagung der Nutria ist unter anderem aus Gründen des Küsten- und Hochwasserschutzes weiterhin erforderlich. Diese invasive Art legt ihre Bauanlagen auch in Uferbereichen und Deichen an und gefährdet so deren Stabilität.“

Helmut Dammann-Tamke, Präsident Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.:

„Der Rückgang der Jagdstrecke beim Schwarzwild hatte sich abgezeichnet und ist auch in anderen Bundesländern zu beobachten. Die Gründe sind sicher vielfältig. Dass es aufgrund der nasskalten Witterung mit Beginn des letzten Jahres Verluste bei den Frischlingen gegeben hat, wird hier sicher auch eine Rolle gespielt haben. Der Rückgang der Nutriastrecke erfolgte vornehmlich in dem bisherigen Hauptverbreitungsgebiet – in anderen Regionen stieg die Jagdstrecke hingegen an. Das zeigt, dass das Ausbreitungspotenzial der Nutria noch nicht erschöpft ist und es im Sinne des Deich-, Küsten- und Hochwasserschutzes wichtig ist, sie weiterhin intensiv zu bejagen.“ 

Jagdliche Schwerpunktthemen

Das Spektrum der jagdlichen Schwerpunktthemen ist in diesem Jahr sehr vielfältig: Ein Artenschutzprojekt für Steinkauze der Jägerschaft Aurich e.V., das auch aus Verbrauchersicht wichtige Thema der Wildbrethygiene und -vermarktung sowie Strategien zur Vermeidung von Kälberwaisen bei Bewegungsjagden auf Rotwild sind jagdliche Schwerpunktthemen im diesjährigen Landesjagdbericht. Im Mittelpunkt des Berichts aus dem ML stehen die Themen Schwarzwild und Nutria sowie einige jagdrechtliche Neuerungen.

Hintergrund

Zum einundzwanzigsten Mal in Folge veröffentlichen das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Herausgeber) und die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (Redaktion) gemeinsam den „Wild und Jagd Landesjagdbericht“. Der aktuelle Landesjagdbericht ist im Internet unter www.ml.niedersachsen.de und www.ljn.de verfügbar.

ASP-Verdachtsfälle vom 04.11.2023 negativ

Der ASP-Verdacht hat sich glücklicherweise nicht bestätigt.
Alle verendeten Frischlinge sind negativ getestet.
Keine ASP !!!
Das am 04.11.2023 vorsorglich ausgesprochene Jagdverbot sowie
sämtliche Einschränkungen sind hiermit aufgehoben.

Newsletter der Jagdbehörde 01.11.2023

Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.12.2021 zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Haus- und Wildschweinen 

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Veterinäramt Lüneburg informiert:

erlegte Wildschweine müssen nicht mehr auf ASP untersucht werden

(lk) Ab sofort müssen Jagdausübungsberechtigte in den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Lüneburg nicht mehr alle gesund geschossene Wildschweine auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) beproben lassen. Die in den letzten Jahren im benachbarten Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) grassierende ASP bei Wildschweinen konnte erfolgreich bekämpft werden. Die im Zuge des Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) eingerichteten Sperrzonen I und II wurden nach erfolgter Zustimmung der Europäischen Kommission mit einer Allgemeinverfügung vom 21. September 2023 aufgehoben. Da eine örtliche Nähe zu infizierten Wildschweinen nicht mehr gegeben ist, gibt es keine Gründe für die Durchführung eines verstärkten Monitorings hinsichtlich der Beprobung und virologischen Untersuchung sämtlicher erlegter Wildschweine in unserem Zuständigkeitsbereich mehr. Demzufolge wurde die Allgemeinverfügung zur Blutprobenentnahme bei erlegten Wildschweinen nach Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie dem Landkreis Lüchow-Dannenberg aufgehoben. Die niedersächsischen Vorgaben zu Stichproben und Monitoringuntersuchungen bei Wildschweinen bleiben davon unberührt.

Dennoch ist die Gefahr eines Eintrages der ASP in den Wildbestand oder in Hausschweinebestände nicht gebannt. Neue Ausbrüche in Schweden und Italien zeigen, wie schnell das Virus auch über große Entfernungen verschleppt und eingetragen werden kann. Vorsicht ist weiterhin geboten. Alle Jägerinnen und Jäger werden daher weiterhin um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. Krank erlegte oder verstorbenen Wildschweine (Fallwild und Unfallwild) gelten als Indikatortiere der Seuche und sollten weiterhin dem Fachdienst für Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet und mittels Blutprobe oder -tupfer beprobt werden. Nur eine frühzeitige Erkennung der Seuche garantiert eine zügige Tilgung und reduziert empfindliche jagdliche Einschränkungen auf ein Minimum. Auch sind alle hygienischen Vorsichtsmaßnahmen bei Kontakt von Jägerinnen und Jägern oder Jagdhunden mit Hausschweinen weiterhin strikt zu beachten. 

Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Es handelt sich um eine ansteckende Viruskrankheit mit hoher Sterblichkeit bei Haus- und Wildschweinen. Für Menschen besteht keine Gefahr. Weitere Informationen finden Sie unter www.landkreis-lueneburg.de/afrikanische-schweinepest. Das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg ist unter veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de oder der Telefonnummer 04131/26-1413 erreichbar. 

Den genauen Wortlaut der Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.12.2021 können Sie hier nachlesen:

Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.12.2021 zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Haus- und Wildschweinen 

Ab dem 01.11.2023 müssen Jagdausübungsberechtigte im Landkreis Lüneburg nicht mehr von jedem gesund geschossenen Wildschwein eine ASP-Blutprobe entnehmen. Krank geschossene Wildschweine sowie Fall- und Unfallwild sollen jedoch weiterhin beprobt werden.

Die Allgemeinverfügung zur Blutprobenentnahme bei allen geschossenen Wildschweinen wird nach Absprache mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie in Abstimmung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg zum 01.11.2023 aufgehoben.

Begründung: 

Die im Zuge des Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) eingerichteten Sperrzonen I und II wurden nach erfolgter Zustimmung der Europäischen Kommission mit Allgemeinverfügung vom 21. September 2023 aufgehoben, weil die ASP erfolgreich bekämpft wurde. Demzufolge ist die Begründung für die Durchführung eines verstärkten Monitorings hinsichtlich der Beprobung und virologischen Untersuchung sämtlicher erlegter Wildschweine in meinem Zuständigkeitsbereich entfallen. Die niedersächsischen Monitoringstichproben werden weitergeführt. 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, erhoben werden. 

Lüneburg, 28.10.2023

gez. Jens Böther

Landrat

Mit freundlichen Grüßen 

Ihre Jagd- und Waffenbehörde

Wildschweine müssen nicht mehr auf die Afrikanische Schweinepest untersucht werden

Vorabinformation aus der Landeszeitung vom 28.10.2023
Newsletter der Veterinär-/Jagdbehörde folgt noch !

Es gibt laut dem Landkreis Lüneburg keine Gründe mehr für die Beprobung und virologische Untersuchung sämtlicher erlegter Wildschweine. Dennoch gelte bei der Afrikanische Schweinepest weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit
Ab sofort müssen Jäger in den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg nicht mehr alle gesund geschossenen Wildschweine auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) beproben lassen. Die in den vergangenen Jahren im benachbarten Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) grassierende ASP bei Wildschweinen sei erfolgreich bekämpft worden. Das teilt der Landkreis Lüneburg mit.

Die eingerichteten Sperrzonen seien nach Zustimmung der Europäischen Kommission mit einer Allgemeinverfügung vom 21. September 2023 aufgehoben worden. Da eine örtliche Nähe zu infizierten Wildschweinen nicht mehr gegeben sei, gebe es keine Gründe mehr für ein verstärktes Monitoring hinsichtlich der Beprobung und virologischen Untersuchung sämtlicher erlegter Wildschweine in Lüneburg.

Krank erlegte oder verstorbenen Wildschweine gelten als Indikatortiere der Seuche

Vom Kreis Lüneburg heißt es in einer Mitteilung: „Die niedersächsischen Vorgaben zu Stichproben und Monitoringuntersuchungen bei Wildschweinen bleiben von der Aufhebung der Allgemeinverfügung unberührt. Die Gefahr eines Eintrages der ASP in den Wildbestand oder in Hausschweinebestände ist nicht gebannt.“ Das zeigten neue Ausbrüche in Schweden und Italien. „Vorsicht ist weiterhin geboten.“
Alle Jägerinnen und Jäger werden daher weiterhin um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. Krank erlegte oder verstorbenen Wildschweine (Fallwild und Unfallwild) würden als Indikatortiere der Seuche gelten und sollten weiterhin dem Fachdienst für Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet und mittels Blutprobe oder Tupfer beprobt werden. Auch seien alle hygienischen Vorsichtsmaßnahmen bei Kontakt von Jägern oder Jagdhunden mit Hausschweinen weiterhin strikt zu beachten, mahnt der Kreis.

Für Menschen bestehe keine Gefahr

Die Afrikanische Schweinepest sei eine anzeigepflichtige Tierseuche. Es handele sich um eine ansteckende Viruskrankheit mit hoher Sterblichkeit bei Haus- und Wildschweinen. Für Menschen bestehe keine Gefahr.

Weitere Informationen unter www.landkreis-lueneburg.de/afrikanische-schweinepest. Das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg ist unter veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de oder (04131) 261413 erreichbar.

Rotwildbeobachtung auf Drückjagden

Liebe Hegeringmitglieder,
anliegendes Schreiben des Hochwildringes bitte ich zu beachten und möglichst umzusetzen. Rückmeldungen an den Hochwildring senden Sie bitte in Kopie auch an mich.

Rotwildbeobachtungen

Danke und guten Anlauf während der kommenden Drückjagden,

Karsten Hobbie

Bericht Wolfsmonitoring III. Quartal 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Anhang sende ich Ihnen den Bericht zum Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. für das III. Quartal 2023 zu. Bitte leiten Sie diesen Bericht an unsere Mitglieder weiter.

Der Bericht zum III. Quartal 2023 befasst sich mit insgesamt 2010 Meldungen die im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. September 2023 an das Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. gemeldet wurden. Berücksichtigt werden dabei nur Meldungen, welche bis zur Fertigstellung des Berichts an das Monitoring der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. weitergeleitet wurden. Zum Ende des Berichtszeitraums sind 55 Wolfsterritorien (50 Wolfsrudel, 4 Wolfspaare und 1 residenter Einzelwolf) für Niedersachsen offiziell nachgewiesen. Hierbei handelt es sich um Mindestwerte.

Bericht Wolfsmonitoring III/2023

Mit freundlichen Grüßen,

Raoul Reding, MSc.

Wolfsbeauftragter

Vortrag Aujeszkyschen Krankheit- Risiko für Jagdhunde?

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Einladung der Jägerschaft Lüneburg werde ich am

Donnerstag, 12. Oktober 2023  
19.00 Uhr  
Gasthaus Stumpf, Ringstr.6 in
 21409 Embsen  

einen Vortrag mit dem Thema „Aujeszkyschen Krankheit- Risiko für Jagdhunde?“ halten. Bitte reichen Sie die Information an die Hundeführer sowie Interessierte weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Volksdorf
Amtstierarzt

Newsletter der Jagdbehörde 12.09.2023  Aujeszky-Virus

Im Landkreis Lüneburg wurde erneut ein mit dem Aujeszky-Virus infiziertes Wildschwein amtlich nachgewiesen. Das Veterinäramt warnt nun alle Hunde- und Katzenhalter.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Veterinärinstitut des LAVES (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsichert) hat am 01.09.2023 erneut Antikörper gegen das Virus der Aujeszkysche Krankheit (AK) bei einem Wildschwein aus dem Landkreis Lüneburg nachgewiesen. Dies ist bereits der 10. amtliche Nachweis der AK seit November 2021.

Wie wird die Aujeszky-Krankheit auf Hunde und Katzen übertragen? 

Der Hauptwirt des Aujeszky-Virus ist das Schwein. Hunde und Katzen können sich vor allem auf zwei Wegen anstecken: 

  • Fressen von rohem, infiziertem Schweinefleisch und Innereien; da das Virus sehr widerstandsfähig ist, können Muskelfleisch und Knochenmark bei -18°C bis zu 36 Tage lang und gepökeltes Fleisch bis zu 20 Tage lang infektiös sein. Selbst bei Fäulnis können sich Hunde bis zum 12. Tag an infiziertem Fleisch anstecken.
  • Kontakt zu lebenden und toten, infizierten Wildschweinen (vor allem Gebrech und Genitalien)

Die Infizierung läuft hauptsächlich über die Maul- und Nasenschleimhäute. So kann sich ein Hund oder Katze auch über den Biss eines erkrankten Schweins anstecken. Der Kontakt mit kontaminierten Gegenständen, wie zum Beispiel verschmutzen Stiefeln, oder das Fressen infizierter Ratten kann ebenfalls zu einer Infektion mit dem Aujeszky-Virus führen. Eine Ansteckung von Hund zu Hund ist nicht möglich. Die Übertragung der Viren ist von der Jahreszeit unabhängig.

Welche Symptome hat die Aujeszkysche Krankheit? 

Bei Hunden und anderen Haussäugetieren wie zum Beispiel Katzen verläuft die Aujeszkysche Krankheit über die Nerven. So infiziert das Virus Hirnstamm und Hirnnervenkerne. Die Symptome treten nach der Inkubationszeit meist plötzlich auf: 

  • intensiver Juckreiz am Kopf (Stirn, Lippen, Wangen, Augen und Ohren).
  • Unruhe
  • permanentes Bellen
  • Angstzustände (ohne Aggression)
  • Futterverweigerung
  • Durst
  • Erbrechen
  • Atembeschwerden

Im fortschreitenden Verlauf können darüber hinaus folgende Symptome auftreten. 

  • Teilnahmslosigkeit/Apathie
  • Bewusstlosigkeit
  • Fieber
  • Schluckbeschwerden
  • Atemnot
  • Bewegungsstörungen
  • Lähmungserscheinung
  • Durchfall
  • starkes Speicheln

Das auffälligste Symptom ist der starke Juckreiz zu Beginn der Krankheit. Er beginnt meist am Kopf und kann sich im Verlauf auf Hals und Körper fortsetzen. In dem Fall nagen betroffene Hunde oft an den juckenden Körperstellen, wobei offene Wunden entstehen. 

Wie lange ist die Inkubationszeit der Aujeszkyschen Krankheit? 

Die Inkubationszeit des Aujeszky-Virus beträgt meist 3 bis 5 Tage, prinzipiell sind jedoch 2 bis 9 Tage möglich. Infizierte Hunde sterben 1 bis 3 Tage nach den ersten klinischen Anzeichen, meist jedoch innerhalb der ersten 48 Stunden. 

Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es für Hunde? 

Für Hunde, Katzen und andere empfängliche Haussäugetiere verläuft die Aujeszkysche Krankheit immer tödlich. Eine Therapie im Falle einer Erkrankung oder eine Impfung gegen das SHV-1-Virus gibt es nicht. 

Das Veterinäramt des Landkreises weist nochmals auf die hohe Ansteckungsgefahr insbesondere für Hunde, Katzen und Hausschweine hin. Für Hunde und Katzen verläuft die Krankheit immer tödlich. Für Menschen ist das Virus jedoch ungefährlich.

Was Sie zum Thema Aujeszkysche Krankheit wissen sollten:

Was genau ist nochmal die Aujeszkysche Krankheit? 

Bei der Aujeszkyischen Krankheit (Morbus Aujeszky) handelt es sich um eine Virusinfektion, die beim Hund und Katze, aber auch anderen Fleischfressern zentralnervöse Störungen verursacht. Sie wird auch Pseudowut, Pseudorabies, Juckseuche, Juckpest, Tollkrätze oder infektiöse Bulbärparalyse genannt. Die Ursache der anzeigepflichtigen Tierseuche ist das Herpes-suis-Virus 1 (SHV-1). Menschen sind für dieses Virus nicht empfänglich, die Aujeszkysche Krankheit ist somit keine Zoonose.

Wie kann ich meinen Hund/Katze vor der Aujeszkyschen Krankheit schützen? 

Da die Aujeszkysche Krankheit für Hunde und Katzen immer tödlich verläuft, ist die Vorbeugung besonders wichtig: 

  • Rohes Fleisch von Wild- und Hausschweinen nicht verfüttern.
  • Jagdhunde von erlegtem Schwarzwild fernhalten und keine Innereien roh verfüttern.
  • Unkontrollierte Freigänge des Hundes in Gebieten mit Aujeszky infizierten Wildschweinen vermeiden.
  • Bei Jagdhunden Kontakt mit Schusswunden von Wildschweinen während der Jagd vermeiden.
  • Schweinehalter, die auch Jäger sind, sollten beim Zerwirken und bei der Entsorgung der nicht verwertbaren Reste von Schwarzwild besondere Vorsicht walten lassen.

In der Umwelt kann das Aujeszky-Virus bei 25°C bis zu 40 Tage lang überleben. Abtöten können Sie es nur mittels Erhitzung über 55°C oder mit Desinfektionsmittel auf Chlor- Ammonium- oder Formalinbasis. Alkohol und Phenole wirken nicht. 

NEUES zu WilKEA

Ferner gibt das LAVES auf seiner Internetseite bekannt, dass seit zwei Wochen eine neue WilKEA-Version in den App-Stores zur Verfügung steht:

Folgende Neuerungen wurden implementiert:

  • Möglichkeit, Sammelerfassungen durchzuführen (dieses ist insbesondere für Gesellschaftsjagden geeignet)
  • Verbessertes Design

Ein aktualisiertes Nutzerhandbuch für Anwender (Jäger) findet sich zum Herunterladen auf https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/service/edv_programme/wilkea/die-wildtier-koordinaten-erfassungs-app-wilkea-208152.html unter der Rubrik „Handbuch und Empfehlungen“ auf der rechten Seite.

Mit freundlichen Grüßen 

Ihre Jagd- und Waffenbehörde

Landkreis Lüneburg – Kreisverwaltung

Waffenaufbewahrung: Einordnung zum Waffenschrank-Schlüssel-Urteil

In Jägerkreisen sorgt aktuell ein Gerichts-Urteil für Furore. Anlass ist die Aufbewahrung des Waffenschrank-Schlüssels.

Der 30.08.2023 war für die meisten Bürgerinnen und Bürger ein Tag wie jeder andere auch; ein kühler Endsommertag. Für die fast eine Million legalen Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer war er hingegen ein entscheidender Tag. Durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 30.08.2023, Az. 20 A 2384/20) in Münster wurde eine langjährige Gesetzeslücke im Waffenrecht mit Leben gefüllt. Sie führt einerseits zu mehr Rechtssicherheit, anderseits nun auch zu strengeren Anforderungen bei der Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln.

https://www.pirsch.de/news/waffenaufbewahrung-einordnung-zum-waffenschrank-schluessel-urteil-37535

Newsletter der Jagdbehörde vom 31.08.2023

ASP: Aufwandsentschädigungen für Jagdausübungsberechtigte

Entschädigung für den Mehrabschuss von Schwarzwild ist zum 31.12.2022 ausgelaufen

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Landwirtschaftskammer Niedersachsen teilt auf ihrer Internetseite folgendes mit:

„Die Verwaltungsvorschrift „Aufwandsentschädigungen für Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei der Schwarzwildbejagung in Niedersachsen (VV-ASP)“ ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Bereits beantragte Entschädigungen für bis zum 31.12.2022 entstandene Aufwände werden bei positiver Antragsprüfung weiterhin durch die Bewilligungsbehörde ausgezahlt. Bei Prüfung der zu erreichenden Bagatellgrenze ist dabei der Gesamtantrag (Aufwände bis 31.03.2023) maßgebend, auch wenn der tatsächliche Auszahlungsbetrag aufgrund der Kappung zum 31.12.2022 letztendlich darunter liegt.

Der ab dem 01.01.2023 entstandene sowie der zukünftig entstehende Aufwand für das Suchen und Beproben von Fallwild, den Mehrabschuss von Schwarzwild und den Einsatz brauchbarer Jagdhunde bei Drückjagden kann leider nicht mehrentschädigt werden. Grund dafür ist, dass die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine unkomplizierte Gewährung von Billigkeitsleistungen nicht gegeben sind und mit vertretbarem Aufwand für alle Beteiligten kein alternatives Zuwendungsverfahren etabliert werden kann.

Wir bedauern dies, gehen aber davon aus, dass die niedersächsischen Jägerinnen und Jäger in ihrem Engagement für angemessene Schwarzwildbestände nicht nachlassen.“

Die ausführliche Mitteilung der Landwirtschaftskammer können Sie über folgenden Link nachlesen:

https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/33425_ASP_Schwarzwildbestaende_effektiv_absenken_%E2%80%93_Aufwandsentschaedigungen_fuer_Jagdausuebungsberechtigte

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen 

Ihre Jagd- und Waffenbehörde

Landkreis Lüneburg

Bundeswehrübung 15.09. – 20.09.2023

Die Bundeswehr führt vom 15.09.2023 bis 20.09.2023 im Gebiet der SG Dahlenburg und der SG Ostheide eine Durchschlageübung durch.

Soldaten: ca. 40
Radfahrzeuge: 12
Kettenfahrzeuge: –
Manöver-Munition: diverse Arten von Manövermunition

Die Übungsanmeldung und die Karte können Sie hier herunterladen:
https://cloud.lklg.net/s/bYXZpe39cxNNHqR

Fragen oder Einwände richten Sie direkt an die Bundeswehr.

Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Lüneburg
Konrad-Zuse-Allee 10 · 21337 Lüneburg

Vortrag zu „Leistungen der Berufsgenossenschaft im Bereich Jagd“

Am 05.09.2023 findet in Oertzen ein Vortrag des HR Kichgellersen über die Leistungen der Berufsgenossenschaft statt.

Einladung

Prävention der Afrikanischen Schweinepest

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat uns entgegen vorheriger Aussagen mitgeteilt, dass die zum 31.12.2022 ausgelaufene Verwaltungsvorschrift zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen für Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei der Schwarzwildbejagung in Niedersachsen (VV-ASP) nicht verlängert wird. Für das Jahr 2023 wird der entstehende Aufwand für das Suchen und Beproben von Fallwild, den Mehrabschuss von Schwarzwild und den Einsatz brauchbarer Jagdhunde bei Drückjagden nicht mehr entschädigt.

Bereits beantragte Entschädigungen für bis zum 31. Dezember 2022 entstandene Aufwände werden bei positiver Antragsprüfung ausgezahlt.

Das Schreiben des ML erhalten Sie als Anlage.

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

Stephan Johanshon

Geschäftsführer

Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., Schopenhauerstr. 21, 30625 Hannover

Anschreiben ASP-Prävention

Forschungsprojekt – Bitte um persönliche Interviews von Jägern und Waldbesitzern

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mein Name ist Sebastian Rappold. Ich bin Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Hochschule für Forstwirtschaft in Rottenburg. Hier bearbeite ich ein wissenschaftliches Projekt, welches Waldbesitzende und Jungjäger bis zum Alter von 30 (35) Jahren betrachtet. Das Projekt trägt den Titel „DIALOG – Zwischen Vorurteilen und Kooperation – Neue Ansätze zur Kommunikation im Waldumbau“ und wird von der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe gefördert. Das Projekt steht im Zeichen der letztjährigen Kalamitäten und des Klimawandels.

Eventuell sind Ihnen auch die Onlineumfragen bekannt, welche auf der Website zu finden sind. Diesbezüglich habe ich mich bereits vor einigen Wochen an Sie gewandt.
Nun suche ich Jungjäger (maximal drei Jahre im Besitz des Jagdscheines) und Jagdschüler bis zum Alter von 30 (35) Jahren, die gerne an einem persönlichen Interview teilnehmen möchten. Ebenso suche ich Waldbesitzer im selben Alter. Das Interview dauert ca. eine Stunde. Es findet bevorzugt persönlich statt, kann aber auch über das Internet durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden anonymisiert.

Wir wollen u.a. herausfinden warum die Leute den Jagdschein erwerben und wie sie sich ihr zukünftiges Agieren im Wald vorstellen. Aber auch die Frage nach der Pacht ist von Bedeutung. Hier wollen wir ergründen, ob die Menschen weiterhin pachten wollen oder ob andere Modelle für sie interessanter sind.
Bei den Waldbesitzern gehen wir der Frage nach, wie die Menschen ihren Wald erhalten haben und welche Pläne sie mit diesem in Zukunft verfolgen. Ebenso möchten wir ergründen, welchen Bezug die Menschen zu ihrem Wald haben. Die Wirkung des Wildes ist außerdem von Bedeutung.
Das Projekt möchte auch den häufig vorkommenden Konflikt zwischen Jägern und Waldbesitzern beleuchten und bei Problemen Strategien zur Kooperation finden.

Unter folgendem Link können Sie das Projekt einsehen: https://www.hs-rottenburg.net/aktuelles/aktuelle-meldungen/meldungen/aktuell/kommunikation-zum-waldumbau-im-zeichen-des-klimawandels/

Bitte lassen Sie es mich wissen, sofern Sie Leute kennen, die an einem persönlichen Gespräch Interesse haben. Diese können sich auch über die Kontaktdaten in der Signatur direkt an mich wenden.

Ich möchte mich bereits im Voraus für Ihre Mithilfe bedanken.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Rappold
Forschungsprojekt DIALOG
Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg
Schadenweilerhof
72108 Rottenburg am Neckar

Tel. +49 (0)7472/951-131
Fax +49 (0)7472/951-200

Rappold@hs-rottenburg.de
http://www.hs-rottenburg.de
University of Applied Sciences

Hinweise der Berufsgenossenschaft SVFLG zu den Unfallverhütungsvorschriften

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die SVFLG hat als zuständige Berufsgenossenschaft mit Wirkung vom 23.06.2023 die Hinweise zu den Unfallverhütungsvorschriften (VSG 4.4 Jagd) aktualisiert. Grundsätzlich gilt weiterhin: Die Unfallverhütungsvorschriften sind für alle Versicherten (also u.a. Jagdpächter und Eigenjagdinhaber) verbindlich, die (nun aktualisierten) Hinweise sind unverbindlich, können aber als Auslegungshilfe herangezogen werden und sollten daher ebenfalls in der Praxis beachtet werden, zumal die Änderungen sinnvoll sind. Die aktuelle Ausgabe der UVV finden Sie hier: https://cdn.svlfg.de/fiona8-blobs/public/svlfgonpremiseproduction/4602f00372a5a47d/aa5f9288fa14/vsg4_4-jagd.pdf

Die Hinweise wurden in zwei Punkten geändert:

1.               Erhöhte jagdliche Einrichtung bei Erntejagden
§ 3 Abs. 4 lautet wie folgt: „Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird.“ Der entsprechende Hinweis zu Erntejagden lautet wie folgt: „Eine Gefährdung ist z.B. dann gegeben, wenn „bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt“. In der Regel sollte also bei Erntejagden von einer Erhöhung aus geschossen werden, wenn im Einzelfall eine Gefährdung nicht anderweitig ausgeschlossen werden kann, aufgrund der Geländestruktur (ausreichender Kugelfang) und kurzen Entfernungen.

2.               Signalkleidung bei Gesellschaftsjagden, zu § 4 Abs. 12
Bei Gesellschaftsjagden werden im Gegensatz zu früher Hutbänder in Signalfarbe nicht mehr als geeignet angesehen, vielmehr wird auf großflächige Bekleidung abgestellt. Der Hinweis lautet wie folgt: „Zur deutlichen farblichen Abhebung von der Umgebung eignet sich großflächige Oberbekleidung in Signalfarbe wie z.B. Warnwesten.“

Mit freundlichen Grüßen

und Waidmannsheil

Stephan Johanshon

GeschäftsführerLandesjägerschaft Niedersachsen e.V., Schopenhauerstr. 21, 30625 Hannover

UVV Jagd aktualisiert: Das sind die wichtigsten Punkte

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Jagd aktualisiert. Das gab die SVLFG am 4. Juli auf ihrer Webseite bekannt. In die Neufassung wurden eindeutige Regelungen zum Tragen von Signalkleidung und zur Abgabe von Schüssen aus erhöhter Position aufgenommen.

Schussabgabe nur ohne Gefährdung erlaubt

Unter § 3 „Ausübung der Jagd“ Absatz 4 war bereits Folgendes festgehalten: „Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird“. Zu den Hinweisen bezüglich dieses Absatzes wurde nun ergänzt: „Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn […] bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt.“ Nach eigener Aussage möchte die SVLFG „Die maßgebliche Funktion des Kugelfangs, insbesondere für Erntejagden“ unterstreichen.

Regelung zu Signalkleidung

In § 4 „Besondere Bestimmungen für Gesellschaftsjagd“ heißt es in Absatz 12: „Bei Gesellschaftsjagden müssen sich alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten deutlich farblich von der Umgebung abheben“. Der zugehörige Hinweis führt aus: „Zur deutlichen farblichen Abhebung von der Umgebung eignet sich großflächige Oberbekleidung in Signalfarbe wie z. B. Warnwesten.“ Laut SVLFG gab es mit der bisherigen Formulierung Probleme. „Die bisherige Aufzählung reichte von der gelben Regenjacke bis zum orange-roten Signalband am Hut“, so die SVLFG. Das habe mitunter zu Auslegungsproblemen geführt. „Mit dem einfachen Beispiel der signalfarbenen Warnweste oder […] der großflächigen Signalkleidung ist für alle an der Jagd direkt Beteiligten dem praktischen Wissensstand Rechnung getragen“, erläutert die SVLFG.

Informationsmaterial online verfügbar

Die Broschüre „Sichere Erntejagd“ der SVLFG können Sie hier herunterladen. Dort finden Sie auch noch weiteres Informationsmaterial zu dieser Thematik. Gedruckte Exemplare können Sie telefonisch unter 0561 785-10339 oder online unter www.svlfg.de/broschueren-bestellen anfordern. Die aktuelle Fassung der UVV Jagd finden sie hier.

Quelle : www.pirsch.de

Kreismeisterschaft im Jagdlichen Schießen 2023

Am Samstag, den 03. Juni 2023, veranstaltete die Jägerschaft des Landkreises Lüneburg e.V. wieder ihre alljährliche Kreismeisterschaft im jagdlichen Schießen. Bei wärmstem Sommerwetter fanden sich 58 Teilnehmer (9 Mannschaften) aus insgesamt sechs Hegeringen auf dem Schießstand in Linden ein, um ihre Fähigkeiten mit Büchse und Flinte unter Beweis zu stellen. Wie in den vergangenen Jahren, trat hier wieder der Hegering Kirchgellersen hervor, der alleine 3 Mannschaften stellte.
Felix Koopmann konnte seinen Titel als Kreismeister von 2022 verteidigen und wurde dieses Jahr mit 326 Punkten wieder Kreismeister. Weitere Ergebnisse aus den andern Klassen fielen wie folgt aus. Platz 2 als Gesamtsieger ging an Maik Scheele aus dem Hegegering Elbmarsch-West. Und den 3 Platz als Gesamtsieger konnte sich Malik Ali aus dem Hegering Lüneburg-Reinstorf sichern. Bester Gesamtschütze in der Klasse A wurde Rainer Staacke und erreichte 278 Punkte.
In der Klasse B wurde Oliver Plinke bester Gesamtschütze mit 258 Punkten. Bei den Senioren sicherte sich Henning Schulze mit 284 Punkten den Gesamtsieg. In der Altersklasse konnte den Gesamtsieg mit 295 Thomas Bilski für sich entscheiden.
In der Mannschaftswertung sicherte sich Kirchgellersen 1 mit 1112 Punkten vor Amelinghausen (1104 Punkte) und Elbmarsch-Ost 1 (1056 Punkten) den Titel.
Leider konnte das traditionelle Schinkenschießen aufgrund der Sicherheitsbestimmungen auf Schießständen nicht durchgeführt werden.
Der Verpflegung Service wurde auch von der Jägerschaft selbst durchgeführt. Es wurde gegrillt und es gab Getränke. Schießobmann, Markus Solms fand dieses sehr familiär und bedankt sich noch bei Hans-Jürgen Kostrewa für seinen Einsatz an der Verpflegungsstation.
Einen weiteren Dank geht noch an Reiner Eick der auch dieses Jahr wieder den Teller für den Kreismeister gesponsort hat.
Als besonderer Abschluss wurde schließlich eine Kettensäge unter allen Anwesenden verlost. Glücklicher Gewinner ist Günter Hauschildt.
Schießobmann, Markus Solms, zeigt sich zufrieden mit „seiner“ dritten Kreismeisterschaft. Es wurden diesmal auch Urkunden und Munitionspreise vergeben, was nach Möglichkeit von Markus Solms beibehalten werden sollte.
„Ganz besonders möchte ich den Helfern danken, die mich an diesem Tage vor allem auch bei der Durchführung unterstützt haben“, so Solms. „Nur mit freiwilligen Helfern, die ihre Zeit und Kraft zur Verfügung stellen, sind solche Veranstaltungen durchführbar. Vielen herzlichen Dank dafür!“
Solms ruft zudem alle Mitglieder dazu auf, aktiv am jagdlichen Übungsschießen und auch an der Kreismeisterschaft teilzunehmen: „Egal ob jung oder alt, alter Hase oder Jungjäger – die Kreismeisterschaft ist für alle da! Und auch wenn nicht jeder um die Titel kämpfen kann, so bietet sich bei er Kreismeisterschaft doch für jeden die Möglichkeit zum Üben und zum geselligen Zusammensein.“ In diesem Sinne hofft die Kreisjägerschaft auf zahlreiche Teilnehmer im nächsten Jahr!

Ergebniss-Liste Kreismeisterschaft 2023

Rundschreiben LJN zur Wolfsentnahme 07.06.2023


Sehr geehrte Damen und Herren,
Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat sich in einem Interview mit dem Deutschlandfunk
vom 02. Juni zu den Möglichkeiten des Tötens von auffälligen Wölfen geäußert
(https://share.deutschlandradio.de/dlf-audiothek-audioteilen.
3265.de.html?mdm:audio_id=dira_DLF_f4a8b040
).
Darin stellte sie klar, dass es schon jetzt möglich sei, auffällige Wölfe zu schießen, wenn
der Herdenschutz nicht zumutbar ist, also zu hohe wirtschaftliche Belastungen nach sich
ziehen würde – beispielweise in Deich- oder Almregionen. Zum Schutz der Herdentiere
müsse dies dann angewendet werden. Bei Rissvorfällen könnten solange Wölfe aus einem
Rudel geschossen werden, bis der wirtschaftliche Schaden aufhöre. Diese Gesetzeslage
müsse gemeinsam vor Ort angewendet und umgesetzt werden. Die Landesjägerschaft
Niedersachsen nimmt diese Äußerungen wohlwollend zur Kenntnis.

Klar ist aber auch, dass Bundesumweltministerin Lemke hier genau das Verfahren
beschreibt, das in Niedersachsen unter dem ehemaligen Niedersächsischen
Umweltminister Olaf Lies, bereits sechsmal erfolgreich angewendet wurde – die Entnahme
nach Artikel 16 der FFH-Richtlinie.
Diese Abschüsse wurden von dem damaligen umweltpolitischen Sprecher der Fraktion
Bündnis90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag und heutigem Niedersächsischen
Umweltminister, Christian Meyer, regelmäßig heftig kritisiert und in Frage gestellt.
Die Landesjägerschaft Niedersachsen erwartet, dass Niedersachsens Umweltminister
Christian Meyer nun auf Basis der von seiner Parteikollegin erfolgten rechtlichen
Klarstellung endlich wieder zu dem pragmatischen Weg seines Amtsvorgängers
zurückkehrt. Darüber hinaus fordern wir die Umsetzung des im Koalitionsvertrags des
Bundes und auch des Landes hinterlegten Passus, ein europarechtskonformes, regional
differenziertes Management zu ermöglichen.
Inwieweit eine Umsetzung in Niedersachsen nun tatsächlich erfolgt, bleibt abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil
Dammann-Tamke
Präsident

Rundschreiben LJN

Jägerfrühschoppen für Jedermann am 02.07.2023

Zu einem gemütlichen Jägerfrühschoppen für Jedermann mit gutem Essen und Jagdhornmusik der Jagdhornbläsergruppen der Jägerschaft Lüneburg laden wir herzlich ein. Die Veranstaltung findet am
02. Juli 2023 ab 12.00 Uhr im Gasthaus „Zum Hohensand“, Hohensand 17 in 21357 Wittorf statt.

Auf Euer Kommen freuen sich die Wirtsleute Lina und Oskar Feil sowie die Jagdhornbläser.

Bei schlechtem Wetter entfällt die Veranstaltung.

Gruß
Georg Heidenecker

Durchschlageübung der Bundeswehr vom 12.06. – 14.06.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundeswehr führt vom 12.06.2023 bis 14.06.2023 im Gebiet der Samtgemeinden Dahlenburg und der Samtgemeinde Ostheide eine Durchschlageübung bei Nacht durch.

Soldaten: ca. 30
Radfahrzeuge: 5
Kettenfahrzeuge: –
Manöver-Munition: ja

Die Übungsanmeldung und die Karte können Sie hier herunterladen:
https://cloud.lklg.net/s/fbaXNnwqAjKBqAw

Fragen oder Einwände richten Sie direkt an die Bundeswehr.

@SG Dahlenbburg und SG Ilmenau: Bitte geben Sie die Übung ortsüblich bekannt, § 69 Bundesleistungsgesetz.

§ 69 Bundesleistungsgesetz [Anmeldepflicht]

1Manöver oder andere Übungen sind rechtzeitig bei den zuständigen Behörden anzumelden. 2Dabei ist anzugeben, in welchem Umfang Straßen voraussichtlich mehr als verkehrsüblich benutzt werden sollen. 3Zeit, Ort und Durchführungsbedingungen der Manöver sollen mindestens 2 Wochen vor Beginn in ortsüblicher Weise durch die zuständige Landesbehörde bekanntgemacht werden. 4Davon abweichend können über die Anmeldung und Bekanntgabe von Übungen die Truppen mit den zuständigen Behörden besondere Vereinbarungen treffen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Landkreis Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 4 · 21335 Lüneburg

Newsletter der Jagdbehörde vom 15.05.2023

Handlungskette „toter/ verletzter Wolf“
Trichinenproben
Wildschwein-Monitoring

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Newsletter möchten wir Sie gerne zum Thema „Auffinden eines verletzten/ toten Wolfes“ informieren.

Durch das „Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes und weiterer Vorschriften zur Aufhebung der Niedersächsischen Wolfsverordnung“ vom 17.05.2022, welches am 20.05.2022 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (S. 315) verkündet wurde, wurde die Tierart Wolf (Canis lupus) als nach Landesrecht dem Jagdrecht unterliegende Tierart gelistet. Gleichzeitig ist die Niedersächsische Wolfsverordnung vom 20.11.2020 (Nds. GVBl. S. 401) am 21.05.2022 außer Kraft getreten.

Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 Niedersächsische Jagdgesetz (NJagdG) und § 1 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) haben Jagdausübungsberechtigte grundsätzlich das Recht, sich Wild anzueignen. Aufgrund der Vorschrift des § 44 Abs. 2 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) – Besitzverbote bei besonders und streng geschützten Arten – regelt § 1 Abs. 1 Satz 2 NJagdG, dass ein Aneignungsrecht für Jagdausübungsberechtigte in Bezug auf Wölfe und Wolfshybride nicht besteht.

Da vermehrt Anfragen bezüglich des richtigen Verhaltens beim Auffinden eines verletzten bzw. toten Wolfes an die Jagdbehörde herangetragen worden sind, möchte ich in Abstimmung mit der Wolfsberaterin Frau Ulrike Kruse anhand von Informationen und einer grafischen Handlungskette auf das Thema „verletzter / toter Wolf“ verweisen. Grundsätzlich hat die Beurteilung der Verfassung des aufgefundenen Wolfes durch einen Tierarzt / Tierärztin zu erfolgen. Die Hinzuziehung kann über die Polizei bzw. über die Rettungsleitstelle erfolgen.

Über diesen Link gelangen Sie direkt zu den Hinweisen: https://cloud.lklg.net/s/eW3j39WrFBP9QAe

Das Veterinäramt informiert:

Trichinenproben-Annahme in der 20. Kalenderwoche:

da das Labor in der KW 20, am 19. Mai 2023 keine Trichinen-Proben annimmt, ist eine Abgabe bei uns nur am Montag, 15. Mai und am Mittwoch 17. Mai 2023 möglich.

Proben, die am Mittwoch den 17. Mai abgeben werden müssen allerdings bis zum 23. Mai auf die Freigabe warten.

 Auf Grund dieser Umstände ist die Trichinen-Proben-Abgabe hier am 19. Mai 2023 nicht möglich.

Tierseuchenbekämpfung – Monitoring bei Wildschweinen

Ferner verweist das Veterinäramt darauf,dass im Rahmen des Monitorings auf Klassische Schweinepest (KSP), Aujeszkysche Krankheit (AK) und Afrikanische Schweinepest (ASP) ALLE erlegten Wildschweine sowie jedes Stück Fallwild zu beproben sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Jagdbehörde

Umfrage der TiHo Hannover zum Thema Wolf

Die Jägerschaft wurde gebeten, auf folgende Umfrage zum Thema Wolf aufmerksam zu machen.
Wir bitten um Beachtung.

Hallo zusammen,

in unserem Projekt „SchaWiWo“ wollen wir auch die Meinung zum Wolf in Niedersachsen eruieren und mit unseren anderen Erkenntnissen in Verbindung setzen.

Hierzu haben wir eine online-Umfrage erstellt, die derzeit auch über die TiHo-Seiten (u.a. facebook und instagram) geteilt wird.

Es wäre toll, wenn Sie/Ihr den Link ebenfalls an die örtlichen Jäger (Pächter, Erlaubnisscheininhaber, revierlosen Jäger) z.B. über die Hegeringe und Hegegemeinschaften in den Untersuchungsgebieten weiterleiten könntet.

Uns ist auch daran gelegen, die Meinung von anderen, nicht jagenden Personen direkt vor Ort zu bekommen, daher wäre es auch toll, wenn der link über andere Institutionen (z.B. Feuerwehr, Schützen- und Sportverein, Gemeinde, Landvolk, Bundeswehr etc.) verteilt werden könnte.

Da wir die Kontakte vor Ort nicht haben, sind wir auf Ihre/Eure Hilfe angewiesen!

 Die Umfrage ist selbstverständlich datenschutzrechtlich geprüft und findet anonym statt. Aus den Angaben können keine Rückschlüsse auf Personen gezogen werden.

 Hier der link zur Umfrage

https://survey.tiho-hannover.de/survey3/index.php/923173

 Mit besten Grüßen

Oliver Keuling und Team

 
weitere Infos:

Projektinfos SchaWiWo (Schalenwild-Wolf)

https://www.tiho-hannover.de/itaw/forschung/projekte-terrestrisch/aktuelle-projekte/pilotstudie-zum-moeglichen-einfluss-des-wolfes-auf-aktivitaetszyklen-raum-zeit-verhalten-und-vorkommen-von-schalenwild

Pressemeldung TiHo

https://www.tiho-hannover.de/instagram

Dr. rer. nat. Oliver Keuling

Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW)
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

Institute for Terrestrial and Aquatic Wildlife Research (ITAW)
University of Veterinary Medicine Hannover

Bischofsholer Damm 15 · 30173 Hannover · Germany
Fon +49 511 856 7396 · Fax +49 511 856 827396
www.tiho-hannover.de\itaw

Übung der Bundeswehr vom 15.05-17.05.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundeswehr führt vom 15.05.2023 bis zum 17.05.2023 im Gebiet der Samtgemeinden Dahlenburg, Ostheide, Scharnebeck, Ilmenau und Bardowick, sowie in der Gemeinde Adendorf, der Hansestadt Lüneburg, und der Stadt Bleckede eine Feldnachrichtenübung „Goldene Eule“ durch.

Soldaten: ca. 25
Radfahrzeuge: 10
Kettenfahrzeuge: –
Manöver-Munition: –

Die Übungsanmeldung und die Karte können Sie hier herunterladen:
https://cloud.lklg.net/s/2tH4wWMq2oFDM8K 

Fragen oder Einwände richten Sie direkt an die Bundeswehr.

@SG Dahlenburg, SG Ostheide, SG Scharnebeck, SG Ilmenau, SG Bardowick, Stadt Bleckede, Gemeinde Adendorf, Hansestadt Lüneburg: Bitte geben Sie die Übung ortsüblich bekannt, § 69 Bundesleistungsgesetz.

§ 69 Bundesleistungsgesetz [Anmeldepflicht]

1Manöver oder andere Übungen sind rechtzeitig bei den zuständigen Behörden anzumelden. 2Dabei ist anzugeben, in welchem Umfang Straßen voraussichtlich mehr als verkehrsüblich benutzt werden sollen. 3Zeit, Ort und Durchführungsbedingungen der Manöver sollen mindestens 2 Wochen vor Beginn in ortsüblicher Weise durch die zuständige Landesbehörde bekanntgemacht werden. 4Davon abweichend können über die Anmeldung und Bekanntgabe von Übungen die Truppen mit den zuständigen Behörden besondere Vereinbarungen treffen.

Mit freundlichen Grüßen
Auf dem Michaeliskloster 4 · 21335 Lüneburg

Bericht Wolfsmonitoring I. Quartal 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Anhang sende ich Ihnen den Bericht zum Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. für das I. Quartal 2023 zu. Bitte leiten Sie diesen Bericht an unsere Mitglieder weiter.

Der Bericht zum I. Quartal 2023 befasst sich mit insgesamt 2583 Meldungen die im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. März 2023 an das Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. gemeldet wurden. Berücksichtigt werden dabei nur Meldungen, welche bis zur Fertigstellung des Berichts an das Monitoring der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. weitergeleitet wurden. Zum Ende des Berichtszeitraums sind 51 Wolfsterritorien (46 Rudel, 3 Wolfspaare und 2 residente Einzelwölfe) für Niedersachsen offiziell nachgewiesen. Hierbei handelt es sich um Mindestwerte.

Bericht Wolfsmonitoring 1. Quartal 2023

Mit freundlichen Grüßen,

Raoul Reding, MSc.
Wolfsbeauftragter
Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.
Schopenhauerstraße 21
30625 Hannover

Ausbildungsübung der Bundeswehr „Junge Offiziere“ 08.05. – 09.05.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundeswehr führt vom 08.05.2023 bis zum 09.05.2023 im Gebiet der Samtgemeinden Ostheide, Dahlenburg, Ilmenau, Scharnebeck sowie in der Stadt Bleckede, Hansestadt Lüneburg und der Gemeinde Adendorf eine Ausbildungsübung „Junge Offiziere“ durch.

Soldaten: ca. 100
Radfahrzeuge: 25
Kettenfahrzeuge: –
Manöver-Munition: –

Die Übungsanmeldung und die Karte können Sie hier herunterladen:

https://cloud.lklg.net/s/HSgkWiQH8H32HcK 

Fragen oder Einwände richten Sie direkt an die Bundeswehr.

@SG Ostheide, SG Scharnebeck, SG Dahlenburg, SG Ilmenau, Hansestadt Lüneburg, Gemeinde Adendorf, Stadt Bleckede: Bitte geben Sie die Übung ortsüblich bekannt, § 69 Bundesleistungsgesetz.

§ 69 Bundesleistungsgesetz [Anmeldepflicht]

1Manöver oder andere Übungen sind rechtzeitig bei den zuständigen Behörden anzumelden. 2Dabei ist anzugeben, in welchem Umfang Straßen voraussichtlich mehr als verkehrsüblich benutzt werden sollen. 3Zeit, Ort und Durchführungsbedingungen der Manöver sollen mindestens 2 Wochen vor Beginn in ortsüblicher Weise durch die zuständige Landesbehörde bekanntgemacht werden. 4Davon abweichend können über die Anmeldung und Bekanntgabe von Übungen die Truppen mit den zuständigen Behörden besondere Vereinbarungen treffen.

Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Lüneburg · Ausbildung
Auf dem Michaeliskloster 4 · 21335 Lüneburg

Bundeswehrübung Raum Dahlenburg 24.-27.04.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundeswehr führt vom 24.04.2023 bis 27.04.2023 im Gebiet der Samtgemeinden Dahlenburg eine Fernspähübung durch.

Soldaten: ca. 20
Radfahrzeuge: 3
Kettenfahrzeuge: –
Manöver-Munition: keine

Die Übungsanmeldung und die Karte können Sie hier herunterladen:
https://cloud.lklg.net/s/PPJAy7JysbSTYYs 

Fragen oder Einwände richten Sie direkt an die Bundeswehr.

@SG Dahlenburg: Bitte geben Sie die Übung ortsüblich bekannt, § 69 Bundesleistungsgesetz.

§ 69 Bundesleistungsgesetz [Anmeldepflicht]

1Manöver oder andere Übungen sind rechtzeitig bei den zuständigen Behörden anzumelden. 2Dabei ist anzugeben, in welchem Umfang Straßen voraussichtlich mehr als verkehrsüblich benutzt werden sollen. 3Zeit, Ort und Durchführungsbedingungen der Manöver sollen mindestens 2 Wochen vor Beginn in ortsüblicher Weise durch die zuständige Landesbehörde bekanntgemacht werden. 4Davon abweichend können über die Anmeldung und Bekanntgabe von Übungen die Truppen mit den zuständigen Behörden besondere Vereinbarungen treffen. Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hinnerk Zobel

Landkreis Lüneburg · Leiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Hegeringversammlung 18.03.2023

Auf der Versammlung und Trophäenschau in Heil´s Hotel, Ventschau am Samstag, den 18.03.2023
wurden die Ämter des Schriftführers und des Kassenwartes neu besetzt.

Nach über 37 Jahren wurde Karin Lütjens als „Vorstandssekretärin“ verabschiedet. Über viele Jahre hinweg hat sie im Hintergrund einen erheblichen Anteil des Schriftverkehrs, der Abschußerfassung und andere Aufgabe betreut und unterstützt.

Nach über 25 Jahren hat auch Kassenwart Christian Steep sein Amt abgegeben. Er hat viele Jahre die Kasse des Hegerings sauber geführt und betreut.

Für die geleiteste Arbeit möchten wir uns auch auf diesem Wege bedanken !

Von der Versammlung wurden als neuer Schriftführer Maximilian Bannehr und als Kassenwart Marco Klaschus gewählt.

Weiterhin wurde ein Beschluß zur Bejagung der Rotschmaltiere, Rotspießer sowie der Damspießer im HR Dahlenburg gefaßt. Die genauen Details folgen in Kürze vom HR-Leiter.

Als Download anbei die aktuellen Informationen und Formulare zu folgenden Themen :

Bleifreie Jagd mit der Flinte (mit Tabelle zu Beschußzeichen und zulässigem Gasdruck)

Wildfolgevereinbarung Privatreviere

Wildfolgevereinbarung Privatreviere – Landesforst Göhrde

Jagdkonzept HWR Göhrde

Bericht zum Wolfsmonitoring in Niedersachsen

Anbei finden Sie den Bericht zum Wolfsmonitoring für das IV. Quartal 2022.

Bericht

Newsletter der Veterinärbehörde

Anbei finden Sie die Mail der Veterinärbehörde incl. der Korrektur vom 10.03.2023.

Wir bitten um Beachtung :

Veterinäramt Lüneburg – Herr Volksdorf – korrigiert ASP Rundschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Rundmail habe ich leider nicht bedacht, dass aufgrund des ASP-Geschehens im Landkreis Ludwigslust-Parchim die Anordnung besteht, dass ALLE erlegten Wildschweine sowie jedes Stück Fallwild zu beproben sind. Bitte beachten Sie dies und leiten es an alle Jagdausübenden weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Volksdorf
Amtstierarzt

Auch im Jahr 2023 wird das Monitoring auf Klassische Schweinepest (KSP), Aujeszkysche Krankheit (AK) und Afrikanische Schweinepest (ASP) fortgeführt. Folgende Proben sind zu erbringen:

1. gesund erlegte Wildschweine

Es sind mindestens 133 Blutproben zu erbringen. Eine darüber hinaus gehende Beprobung wird ausdrücklich begrüßt. Eine Obergrenze gibt es nicht. Die erforderlichen EDTA-Blutröhrchen erhalten Sie im Veterinäramt bei der Trichinenannahme.
Die Proben sind flächendeckend und repräsentativ für den Wildschweinbestand über das Jahr verteilt zu nehmen und sollen alle Altersklassen, mit einem Schwerpunkt in der Jugendklasse, erfassen. Die Proben werden serologisch auf KSP und virologisch auf KSP, ASP und AK untersucht. 

2. Fallwild und krank erlegte Wildschweine

Jedes Stück Fallwild, auch Unfallwild, sowie jedes vor dem Schuss auffällige Stück (krank, stark abgekommen, verhaltensgestört, unterentwickelte Frischlinge u. ä.) und alle Stücke, die beim Ausweiden/Versorgen oder bei der Fleischuntersuchung mit bloßem Auge erkennbare pathologisch-anatomische Auffälligkeiten zeigen, sind virologisch auf KSP und ASP und ggf. zusätzlich serologisch auf KSP und ASP zu untersuchen. Bei geeigneten Probenmaterial (Blut, Organe) wird zusätzlich auf AK untersucht. Bei Fall- und Unfallwild ist, falls möglich, die Entnahme einer Blutprobe zu bevorzugen und für die Untersuchung ausreichend. Alternativ können Organproben (Milz, Niere, Lymphknoten, Rachenmandel (Tonsille) oder bei kleinen Stücken der ganze Kadaver eingeschickt werden. Eine Beprobung von Fallwild ist auch unter Verwendung von Tupfern möglich, sollte aber nur erfolgen, wenn keine Blutprobe entnommen werden kann. Die Tupfer müssen unbedingt in bluthaltige Flüssigkeit bzw. bluthaltiges Gewebe eingetaucht werden. Werden nur noch Skelettreste aufgefunden, können Röhrenknochen, das Brustbein oder Reste einer Gliedmaße genommen werden.

Zur Einsendung können entweder die alt bekannten Probenbegleitscheine oder die Wildtier-Koordinaten-Erfassungs-App (WilKEA) genutzt werden. Bitte beachten Sie bei Nutzung von WilKEA die Verwendung der speziellen Wildursprungsmarken mit QR-Code! Informationen zu WilKEA finden Sie unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de

Alle notwendigen Beprobungsmaterialien und Probenbegleitscheine erhalten Sie im Veterinäramt bei der Trichinenannahme.

Das aktuelle Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen können Sie sich unter folgendem Link herunterladen: https://cloud.lklg.net/s/XK93rJgkfFGDJZR

Mit freundlichen Grüßen

Veterinäramt Lüneburg

Einladung zur Mitgliederversammlung HWR Göhrde

Anbei die Einladung zur Mitgliederversammlung des HWR Göhrde am 04.03.2023 in Zernien.

Einladung

Einladung zur Hegeringversammlung

Anbei die Einladung zur HR-Versammlung am 18.03.2023 in Ventschau.

Einladung

Bleischrot-Verbot in Feuchtgebieten

Anbei Informationen zum Bleischrot-Verbot in Feuchtgebieten ab dem 16.02.2023.

Infos zum Bleischrot-Verbot

DJV veröffentlicht Erklärvideo für Sozialwahl 2023

DJV-Justitiar von Massow erläutert Schritt für Schritt, was zu beachten ist. Ab März können Revierinhaber Wahlunterlagen bei der SVLFG anfordern. Im Mai heißt es dann: Liste „Jäger“ wählen und Mitsprache für sechs Jahre sichern.

www.jagdverband.de/djv-veroeffentlicht-erklaervideo-fuer-sozialwahl-2023

Broschüre zu Jagd in sozialen Medien

Inhalte einordnen und ihre Tauglichkeit beurteilen: Auf 24 Seiten gibt es Fakten, Hintergründe und Tipps. Das Heft im DIN-A5-Format gibt es jetzt kostenfrei im DJV-Shop. Die Jagd in den sozialen Medien: Der DJV hat jetzt eine Broschüre mit Fakten, Hintergründen und Meinungen zum Thema herausgebracht. Hauptzielgruppen sind Funktionsträger in jagdlichen Organisationen wie Kreisjägerschaftsvorsitzende, Hegeringsleiter oder Obleute für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Broschüre soll helfen, Inhalte souverän einzuordnen und ihre Tauglichkeit für soziale Medien besser zu beurteilen. Denn immer wieder kursieren auf Whatsapp, Facebook oder Instagram fragwürdige Fotos und Videos rund um die Jagd. Aus vermeintlich geschlossenen Gruppen oder privaten Chats finden sie den Weg in die breite Öffentlichkeit – wie zuletzt ein Video einer Nachsuche in Brandenburg, das bundesweit für negative Schlagzeilen sorgte.

Welche Fotos sind geeignet? Wie begegne ich Hassrede? Welche Tipps haben Influencer für den gelungenen Auftritt bei Facebook oder Instagram? Der DJV hat hierzu Wissenswertes zusammengetragen. Ausgewählte Jägerinnen und Jäger erläutern, wie sie erfolgreich mit sozialen Medien umgehen.

Müllsammelaktion am 25.02.2023

Am Samstag, den 25.02.2023, zwischen 10:00 und 12:00 Uhr können Abfälle,
die in der Natur gesammelt wurden, kostenfrei auf der Zentral-Deponie der
GFA in Adendorf angeliefert werden. Kleinstmengen bis zu zwei Säcke
können auch direkt auf dem Recyclinghof Zeetze entsorgt werden.
Jede Anlieferung muss bis Donnerstagabend, den 23.02.2023 bei Herrn Jilg
von der GFA telefonisch unter (04131) 9232-48 oder per E-Mail an jilg@gfa-
lueneburg.de mit der Art und der Menge der Abfälle angemeldet werden.
Die Abfälle müssen, soweit dieses möglich ist, vorsortiert werden, sodass
eine möglichst geringe Menge an Restmüll anfällt. Eine Begrenzung der
Menge besteht nicht.

Newsletter der Jagdbehörde 06.02.2023

Wildschwein-Monitoring & Seminar-Einladung

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie die neuesten Informationen zum Wildschwein-Monitoring und zu einer Einladung zu einem Seminar.

Neues Feature beim Wildschwein-Monitoring!

Ab sofort nutzbar! Die Wildtier-Koordinaten-Erfassungs-App (WilKEA)   

Die Wildtier-Koordinaten-Erfassungs-App wurde entwickelt, um die Daten des Probenbegleitscheins zur Untersuchung von Wildschweinen digital über mobile Endgeräte zu erfassen. Dies können Smartphones mit Android- oder IOS-Software sein. Ebenso kann WilKEA auf Tablets mit der Software Android und IOS genutzt werden. Die App steht im Apple-Store für IOS-Geräte sowie im Google-Play-Store für Android-Geräte kostenlos zum Download zur Verfügung.

Die WilKEA-App soll ein Angebot an die niedersächsischen Jagdausübungsberechtigten sein, die Daten des Probenbegleitscheins für das Wildschwein-Monitoring zur Untersuchung auf Aujeszkysche Krankheit, Klassische und Afrikanische Schweinepest digital zu erfassen. Eine Erfassung mittels Papier ist jedoch weiterhin möglich. Durch die Nutzung der WilKEA-App werden die erhobenen Daten in eine HIT-Datenbank hochgeladen. Von dort kann das zuständige Veterinäramt die Daten bei Bedarf nachbearbeiten und das staatliche Labor kann die Daten für die Untersuchungen abrufen.

Ab sofort gibt das Veterinäramt Landkreis Lüneburg die Probennahmesets für die WiLKEA-App aus, d.h. die Jagdausübenden können sich dafür registrieren und sich Sets bei der Trichinenannahme abholen. Die App und Sets sind nur für Schwarzwild zu verwenden! Natürlich bleibt das alte Verfahren für Nicht-Nutzer der WiLKEA-App bestehen. 

Mehr Informationen über die Wildtier-Koordinaten-Erfassungs-App (WilKEA) sowie eine ausführliche Bedienungsanleitung kann über folgenden Link abgerufen werden: 

https://cloud.lklg.net/index.php/s/adBzBpaQRWeP8bK

Für Rückfragen stehen Ihnen das Veterinäramt unter der Tel.-Nr.: 04131-26 1413 oder die untere Jagdbehörde unter der Tel.-Nr.: 04131-26 1223 zur Verfügung.

Seminar-Einladung

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz lädt alle interessierte Schwarzwildjägerinnen und Schwarzwildjäger zu einem kostenlosen Seminar „Lebendfang von Schwarzwild (ASP) – praktische Grundlage des Fallenfangs“ am Mittwoch, den 15.März 2023 in das Niedersächsische Forstliche Bildungszentrum (NFBZ) in Münchehof, Sautalstraße 5, 38723 Seesen ein.                       

Über diesen Link gelangen Sie direkt zum Einladungsschreiben:

https://cloud.lklg.net/index.php/s/6zrb3daJF3r6YHt

Mit freundlichen Grüßen 

Ihre Jagdbehörde

Ostbaumschnittaktion 2023

Am Donnerstag, den 02.März 2023 um 19:00 Uhr findet im Forsthaus in Bardowick ein Vortrag zum Thema Obstbaumschnitt statt.

Der Vortrag wird von Olaf Anderßon und Henrik Harms vom Lüneburger Streuobstwiesen e. V. gehalten

Am Sonntag, den 05.03.2023 soll die Theorie in die Praxis umgesetzt werden. Auf Streuobstwiesen, die von Mitgliedern der Jägerschaft angelegt oder betreut werden, sollen Obstbäume beschnitten werden.

Bitte melden Sie sich unter naturschutz@jaegerschaft-lueneburg.de, wenn Sie Streuobstbestände haben, die gepflegt werden müssten.

Sollte das Wetter am 05.03.2023 den Baumschnitt nicht zulassen, ist Sonntag, der 12.03.2023 als Ersatztermin geplant.

Kurzfristige Änderungen entnehmen Sie bitte der Homepage der Jägerschaft Lüneburg.

Waidmanns Heil und die Natur sagt Danke

Gerhard Hartz

Müllsammelaktion am 25.02.2023

Am Samstag, den 25.02.2023, zwischen 10:00 und 12:00 Uhr können Abfälle,
die in der Natur gesammelt wurden, kostenfrei auf der Zentral-Deponie der
GFA in Adendorf angeliefert werden. Kleinstmengen bis zu zwei Säcke
können auch direkt auf dem Recyclinghof Zeetze entsorgt werden.
Jede Anlieferung muss bis Donnerstagabend, den 23.02.2023 bei Herrn Jilg
von der GFA telefonisch unter (04131) 9232-48 oder per E-Mail an jilg@gfa-
lueneburg.de mit der Art und der Menge der Abfälle angemeldet werden.
Die Abfälle müssen, soweit dieses möglich ist, vorsortiert werden, sodass
eine möglichst geringe Menge an Restmüll anfällt. Eine Begrenzung der
Menge besteht nicht.
Die Entsorgung von Abfällen in der Natur ist kein Kavaliersdelikt. Daher
sollten besondere Vorgänge bei der Polizei oder den Behörden zur Anzeige
gebracht worden sein. Entsprechende Kopien der Dokumente zur Anzeige
bitte, soweit vorhanden, bei der Anlieferung mit abgeben.
Bitte organisieren Sie Sammeltransporte zur Deponie.
Sollten Sie noch Hilfe benötigen, wenden Sie sich bis Freitag, den 17.02.2023 an
unsere AG Junge Jäger. Die AG wird versuchen, Sie zu unterstützen. ag-
jj@jaegerschaft-lueneburg.de
Außerdem bitte ich Sie um Fotos und kurze Berichte an
naturschutz@jaegerschaft-lueneburg.de

Waidmanns Heil und die Natur sagt Danke

Gerhard Hartz



Newsletter der Jagdbehörde 24.01.2023

Geflügelpest & Zoonosemonitoring

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie die neuesten Informationen zur Geflügelpest und Zoonosemonitoring im Landkreis Lüneburg.

Bei einer Graugans aus dem Umfeld von Hohnstorf wurde das hochpathogene H5N1-Geflügelpestvirus festgestellt. Die Jagdausübenden mögen bitte auf Totfunde von Vögeln achten und die hier zur Untersuchung bringen. Auch sind nicht gesund erlegte Enten und Gänse usw. für eine Untersuchung anzudienen.

Im Rahmen des Zoonosemonitorings (Untersuchung auf bestimmte bakterielle Zoonoseerreger, s. Anlage) bittet das Veterinäramt um die Einsendung von frei lebenden Wildenten und Wildgänsen entweder als ganzer Tierkörper oder nur das Darmkonvolut im ganzen Jahr 2023. Es kann sich sowohl um erlegte Tiere handeln als auch um solche, die im Rahmen des AI-Monitorings zur Untersuchung kommen sollen.
Die Proben müssen gekühlt werden und innerhalb von 24 Stunden an das Veterinäramt übergeben oder aber an das Untersuchungsinstitut (LVI Braunschweig/Hannover) übersandt werden. 

Näheres können Sie den Unterlagen, die unter folgendem Link zum Download bereit stehen, entnehmen: https://cloud.lklg.net/index.php/s/EEn6382wTdL4W5x

Weitere Informationen erhalten Sie beim Veterinäramt des Landkreises Lüneburg unter folgender Telefonnummer 04131-261413.

Mit freundlichen Grüßen 

Ihre Jagdbehörde

Jagd- und Schützenverbände gegen pauschale Verurteilungen und Verbote

Das Forum Waffenrecht und die ihm angeschlossenen Verbände lehnen alle Arten von Extremismus kategorisch ab. Wer das Grundgesetz nicht achtet, findet bei Schießsportlern und Jägern keine Gemeinschaft. Jedoch wenden wir uns auch gegen weitere Verschärfungen des Waffenrechts ohne faktenbasierte Grundlagen und eine Diskriminierung unserer Mitglieder. Dem Forum Waffenrecht gehören 200 Verbände und Vereine an, die ca. 750.000 Mitglieder vertreten. Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossen Verbände sind unter anderem:

  • Deutscher Jagdverband e. V.
  • Bund Deutscher Sportschützen e. V.
  • Bund der Militär- und Polizeischützen e. V.
  • Deutsche Schießsport Union e. V.
  • Bundesverband Schießstätten e.V.
  • Verband deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V.
  • Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition

Quelle : DJV

Briefaktion des VdB

Jägerliste zur Sozialwahl zugelassen

Briefwahl findet im Mai 2023 statt. Revierinhaber müssen Wahlausweise selbst beantragen. Weitere Infos demnächst auf jagdverband.de/sozialwahl-2023. Der Wahlausschuss der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat heute die freie Liste „Jäger“ zur Sozialwahl 2023 zugelassen. Die Wahl findet im Mai 2023 als Briefwahl statt. Für die Zulassung mussten 300 Unterschriften von Unterstützern vorgelegt werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Bayerische Jagdverband (BJV) haben die Liste aufgestellt, um die Jägerinteressen in den Selbstverwaltungsgremien der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft besser einbringen zu können. Aus formalen Gründen konnten die Jagdverbände nicht selbst als Listenträger auftreten. Die Liste wurde daher unter dem Kennwort „Jäger“ als freie Liste eingereicht.

Die Sozialwahlen finden bundesweit als Briefwahl im Mai 2023 bei allen Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung statt. Der DJV bedauert, dass das Verfahren sehr kompliziert ist: Es werden unter anderem nicht alle Wahlberechtigten direkt angeschrieben, sondern nur jedes einzelne „Unternehmen“. Bei der Jagd ist dies in der Regel jedes Revier. Die Angeschriebenen müssen einen Fragebogen der SVLFG beantworten. Alle Wahlberechtigten müssen dann gesondert ihren Wahlausweis beantragen. Auch Ehepartner sind wahlberechtigt.

Müllsammel-Aktion 2023

Auch im Jahr 2023 findet in Zusammenarbeit mit der GfA wieder eine Müllsammelaktion statt.

Abgabe des gesammelten Mülls am 25.02.2023 !

Alle Infos finden Sie im angefügten Informationsblatt.

Wir bitten um Beachtung !

Danke !

Informationen zur Müllsammel-Aktion 2023

Hinweis : Adresse der Jagdbehörde

Wie bereits bekanntgegeben, ist die Jagdbehörde umgezogen :

Die Jagd- und Waffenbehörde ist umgezogen und befindet sich nun in der Konrad-Zuse-Allee 10 in 21337 Lüneburg

Wir bitten dieses bei der anstehenden Verlängerung von Jagdscheinen zu beachten.

Kreistrophäenschau und Jahreshauptversammlung 2023

Die Kreistrophäenschau und Jahreshauptversammlung der Jägerschaft Lüneburg findet am 11.03.2022 in Bardowick statt. Details folgen mit der Einladung.

Landesschießwettbewerbe 2023

Sehr geehrte Damen und Herren, 

im Anhang finden Sie die Termine für die Landesschießwettbewerbe 2023. Sie wurden außerdem auf der Internetseite veröffentlicht. Die Ausschreibungen folgen Ende Januar.

In diesem Jahr wird es, nach Absprache mit der Landesschießobfrau und den Bezirksschießobleuten, eine Änderung im Wettbewerbsmodus geben:

 Auf allen bekannten Landesmeisterschaften der jeweiligen Klassen werden in diesem Jahr „nur“ die Landesmeister der Mannschaften ausgeschossen. Ansonsten gelten diese Mannschaftsmeisterschaften als Qualifikationswettbewerb für die Einzelmeisterschaft am 26.08.2023. Bei dieser Einzelmeisterschaft werden alle qualifizierten Einzelschützen der jeweiligen Klassen starten und sowohl die Einzelmedaillien in ihren Klassen, als auch einen Gesamtsieger aller Klassen an einem Wettbewerbstag ausschießen.

 Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.

Nachfolgend teilen wir Ihnen die Termine der in diesem Jahr stattfindenden
Meisterschaften im Jagdlichen Schießen mit:

Samstag, 22.04.2023
LJN-Preisschießen nach FITASC Liebenau

Samstag, 20.05.2023
Landesmeisterschaften der Juniorenmannschaften,Ohrensen

Donnerstag, 08.06. – Samstag, 10.06.2023
Sonderstufe Groß-Gold im Jagdl. Schießen (Nord) Liebenau

Mittwoch, 21.06. – Samstag, 24.06.2023
Landesmeisterschaften im Jagdl. Schießen Mannschaften der A+S-, Senioren- und Altersklasse Liebenau

Freitag, 07.07. – Samstag, 08.07.2023
Landesmeisterschaften der Damenmannschaften und Landesvergl. der B-Mannschaften Garlstorf

Samstag, 26.08.2023
Landesmeisterschaft – Einzel, Liebenau

Dienstag, 05.09. – Samstag 09.09.2023
Bundesmeisterschaften Freiburg

An allen Mannschaftsmeisterschaften können auch Einzelschützen der zugehörigen
Klassen für die Qualifikation zur Einzelmeisterschaft teilnehmen.

Landesbläserwettbewerb 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,liebe Bläserinnen und Bläser,

am 25. Juni 2023 findet der niedersächsische Landesbläserwettbewerb im Kürwertungs­blasen in B- und Es-Horn statt. Austragungsort ist in diesem Jahr der Rhododendronpark Hobbie in Westerstede. Die Ausschreibung und Anmeldeformulare für den Wettbewerb sind dieser Mail beigefügt.

 Wir freuen uns über eine zahlreiche Teilnahme an dieser Veranstaltung.

Mit freundlichen Grüßen

und Waidmannsheil

Landesjägerschaft Niedersachsen

Ausschreibung

Workshop „Wolfsmonitoring“ für Jägerinnen und Jäger
Wann: 04.02.2023
Wo : Gasthaus Stumpf in Embsen und im Wald bei Melbeck


Dauer: 10:00 bis ca. 12:00 Uhr Vortrag und Diskussion,
danach gibt es die Möglichkeit etwas zu essen, ab ca. 12:30 Uhr Abfahrt ins Revier

Die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. ist bundesweit die einzige Landesjägerschaft die das offizielle Monitoring freilebender Wölfe durchführt.
Wir Jäger/innen sind alle aufgerufen das Monitoring zu unterstützen. Wir sind in der ganzen Fläche vertreten und haben in der Regel einen guten Überblick über unsere Reviere, haben Fotofallen, finden Losungen, Wildtierrisse oder Spuren. Nur so können wir die Verbreitung des Wolfes in
Niedersachsen dokumentieren.

Aber: Wozu ist das Monitoring überhaupt gut? Warum sollte ich Hinweise melden?

Was bringen die Meldungen? Was und wie melde ich Wolfshinweise? Kommen dann nicht irgendwelche Leute in mein Revier, um Wölfe zu beobachten?

Der Workshop beinhaltet einen theoretischen Teil mit allgemeinen und aktuellen Informationen zum Thema Wolf, es werden Beispiele für Meldungen und die Nutzung der LJN App Wolfsmeldungen und
des LJN-online Portals vorgestellt.

Der praktische Teil wird in einem Revier stattfinden. Dort werden wir nach Spuren und Losung schauen und jeder Teilnehmer/ jede Teilnehmerin kann die LJN App in der Praxis ausprobieren.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und eine Anmeldung per Mail ist erforderlich.
Anmeldungen bitte direkt an :

Ulrike Kruse
ulrike-kruse@t-online.de

Sparkasse Lüneburg – Initiative „Das tut gut 2022“

Wie uns mitgeteilt wurde, haben die Drohnen-Projekte des HR Embsen-Betzendorf und der Jägerschaft Lüneburg in den jeweiligen Kategorien gewonnen.

Ein toller Erfolg für die Organisatoren und eine wirkliche Bereicherung für die Drohnennarbeit.

Vielen Dank an die Organisatoren und vor allem an alle Sparkassen-Kunden, die diese Projekte mit ihrer Stimme unterstützt haben.

Jägerschaft Lüneburg
Der Vorstand

Bundeswehrübungen im Januar 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundeswehr führt am 11.01.2023 und am 16.01.2023 jeweils im Gebiet der Stadt Bleckede sowie der Samtgemeinde Dahlenburg Orientierungsmärsche am Tage durch.

Soldaten: ca. 50
Radfahrzeuge: 1
Kettenfahrzeuge: –
Manöver-Munition: –

Die Übungsanmeldung und die Karte können Sie hier 
https://cloud.lklg.net/index.php/s/fpoCioQ2C4JzMPS

Fragen oder Einwände richten Sie direkt an die Bundeswehr.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hinnerk Zobel

Landkreis Lüneburg · Leiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Gebäude 12 · Zimmer 1
Konrad-Zuse-Allee 10 · 21337 Lüneburg

Newsletter der Jagdbehörde vom 30.11.2022

Annahme von Trichinenproben am 27.12.2022 und am 29.12.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landkreis Lüneburg bleibt zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.

Die Trichinenproben werden jedoch am Dienstag, 27.12.2022 in der Zeit von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und am Donnerstag, 29.12.2022 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr entgegengenommen.

Mit freundlichen Grüßen 

Ihre Jagd- und Waffenbehörde

Hubertus-Messe in Röthen

Am Freitag Abend erlebten die Besucher vor einer wunderbaren Kulisse am Forsthaus Röthen eine kleine, aber äußerst feine Hubertusmesse.

Der Dank für diese gelungene Veranstaltung geht an alle Teilnehmer, Orginisatoren aber im besondernen an Frau Pastorin Golenia, Revierförster Frank Wolter und an die Betzendorfer Jagdhornbläser.

Newsletter der Jagdbehörde vom 09.11.2022

Aujeszkysche Krankheit erneut nachgewiesen

Im Landkreis Lüneburg ist die Aujeszkysche Krankheit (AK) erneut nachgewiesen worden. Bei einem Wildschwein (Überläuferbache) im Raum Oldendorf / Nahrendorf, zwei Wildschweinen (Bache und Frischling) im Raum Bockum / Rehlingen und einem Wildschwein (Überläuferbache) im Raum Rohstorf / Barendorf sind positive Antikörperbefunde festgestellt worden.

Die AK stellt eine Gefahr für fleischfressende Haustiere dar, insbesondere für Hunde. Eine Infektion kann durch den Kontakt des Hundes mit Blut, Organen oder anderen Sekreten des infizierten Wildschweins hervorgerufen werden und verläuft für den Hund immer tödlich.

Mit freundlichen Grüßen 

Ihre Jagd- und Waffenbehörde

Hubertusmesse Nahrendorf / Röthen am 13.11.2022

Sparkasse Lüneburg – Initiative „Das tut gut“

Wir sind gebeten worden, noch einmal auf die diesjährige Aktion „Das tut gut“ der Sparkasse Lüneburg hinzuweisen und die Infos in den Hegeringen zu verteilen. Die Abstimmungsphase ist eröffnet.

Der HR Embsen-Betzendorf und die Kreisjägerschaft bewerben sich in zwei verschiedenen Größenkategorien um Förderung von Drohnen zur Kitzrettung.

Anbei die Links zu den Projekten und die Abstimmungsregularien :

HR Embsen-Betzendorf

Jägerschaft Lüneburg

Die Projekte werden ab dem 07.11.2022 auf www.sparkasse-lueneburg.de veröffentlicht. Zusätzlich werden sie in weiteren Medien präsentiert. Mit all diesen Veröffentlichungen erklärt sich der/die Teilnehmende einverstanden.

  1. Zur Abstimmung über die Verteilung der Gesamt-Spendensumme von 98.700 EUR plus x sind alle volljährigen KundInnen der Sparkasse Lüneburg berechtigt, die bis zum Ende der Abstimmungsfrist am 27.11.2022 InhaberIn eines GiroPRIVILEG-Kontos sind.
  2. Die Abstimmungsfrist dauert vom 07.11.2022 bis zum 27.11.2022.                         
  3. Jedes GiroPRIVILEG-Konto, sowohl Gemeinschafts- als auch Einzelkonto, berechtigt zur Abgabe von maximal drei Stimmen. Mit jeder Stimmkarte kann maximal eine Stimme pro Größenklasse vergeben werden. Möchten GiroPRIVILEG-KundInnen nur ein bzw. zwei Projekte wählen, ist auch dies möglich.
  4. Die Stimmabgabe erfolgt durch Stimmkarte, (Informationen dazu erhalten die GiroPRIVILEG-KundInnen mit dem Kundenmagazin der Sparkasse Lüneburg im November), telefonisch über unser Kunden-Service-Center (Tel.: 04131 / 288-0) oder online über unsere Internetseite. KundInnen, die zwischen dem 07.11.2022 und dem 27.11.2022 ein GiroPRIVILEG-Konto eröffnen bzw. ihr bestehendes Kontomodell in eine GiroPRIVILEG-Variante umstellen, erhalten ebenfalls die Möglichkeit zur Stimmabgabe. Nähere Informationen dazu hält der/die Beratende im Beratungsgespräch bereit.
  5. Die ausgefüllte Stimmkarte kann entweder per Post an die Sparkasse Lüneburg gesendet oder in einer Filiale abgegeben werden. Sollten KundInnen ihre Stimmkarte sowohl per Post als auch online oder telefonisch abgeben, gilt dies als Doppelabstimmung. In diesem Fall wird nur das Online-Voting gezählt, sodass die Stimme über die analoge Stimmkarte verfällt und nicht gewertet wird.

Die Initiative darf gerne im Verwandten- und Bekanntenkreis bekanntgemacht werden.

Vielen Dank !

HR Dahlenburg
Der Vorstand

Landesjagdbericht 2021/2022 erschienen

Anbei der Link zum aktuellen Landesjagdbericht

Download

Aujeszkysche Krankheit im HR Dahlenburg

Bei einem am 09.10. innerhalb des Hegeringes Dahlenburg erlegten Überläufers ist die AK festgestellt worden. Bitte achten Sie besonders auf ihre vierbeinigen Jagdbegleiter und vermeiden sie den Kontakt ihrer Hunde mit erlegtem Schwarzwild.  Bei Hunden verläuft die AK immer innerhalb von einem bis drei Tagen tödlich.

Wolfsmonitoring III./2022 Stand 04.10.2022

Anbei der Bericht zum Wolfsmonitoring im III. Quartal 2022:

Wolfsmonitoring III/2022

Wildtiererfassung 2022

Sehr geehrte Revierpächter und Eigenjagdbesitzer!

Der Hegering Dahlenburg steht mit einer Rückmeldequote von 89% gut da. Bei der Revieranzahl im Hegering ein erfreuliches Ergebnis. Vielen Dank dafür!

Die Reviere, für die noch keine Meldung abgegeben wurde, können dies noch bis zum Ende des Monats nachholen. Die Meldewege sind weiter unten beschrieben. Ich würde mich sehr freuen, wenn auch noch die fehlenden Reviere ein Meldung abgeben würden. Vielen Dank im Voraus dafür!

Mit freundlichem Gruß,

Karsten Hobbie
Hegeringleiter


Hinweis der LJN zur Haarwildschleppen und Wasserarbeit auf den Brauchbarkeitsprüfungen in Niedersachsen 2022

Infoschreiben der LJN zu den Brrauchbarkeitsprüfungen 2022

Landtagswahl in Niedersachsen

Wahl in Niedersachsen und was die Parteien in Bezug auf Jagd fordern :

Hier eine Übersicht der Positionen, die die verschiedenen Parteien zur Jagd einnehmen.

Goldschakal-Nachwuchs im LK Uelzen

Pressemitteilung der LJN zum Goldschakal-Nachwuchs im LK Uelzen

PM LJN

Bundesmeisterschaft im Jagdlichen Schießen

Vom 07. – 10.September fand auf dem Schießstand in Buke die Bundesmeisterschaft im Jagdlichen Schießen statt.

Die niedersächsische Damen-Auswahl wurde Bundesmeister !

Wir gratulieren den Siegern und ganz besonders Katrin Teuwsen aus dem Hegering Dahlenburg zu diesem Erfolg.

Imformatione der LJN zu Waffenkontrollen und Kosten

Anbei finden Sie die aktuellen Informationen der LJN zu den Gebühren bei Waffenkontrollen :

Schreiben LJN

LJN-Wolfsmonitoring : 2. Quartalsbericht 2022

Hier finden sie den 2. Quartalsbericht 2022 zum Wolfsmonitoring der LJN zum Donwload :

Quartalsbericht

Hinweise der LJN zum Schießnachweis Stand 19.08.2022

Anbei ein Schreiben der LJN mit Hinweisen zum Schießnachweis

LJN-Info

Bericht zur JHV des Hegeringes Dahlenburg

Anbei der Bericht zur JHV am 30.07.2022

Vordruck für Wildfolge ab dem 21.05.2022

Sehr geehrte Jagdausübungsberechtigte,
im Rahmen der Novellierung des niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) hat sich eine Änderung des § 27 (Wildfolge) ergeben, die erhebliche praktische Relevanz haben wird. Wir möchten als Vorstand des Hegerings darüber berichten und eine Lösungsmöglichkeit anbieten:

Bisher:
Die bisherige Regelung sah vor, dass krank geschossenes Wild, wenn es in einen Nachbarjagdbezirk gewechselt ist, nachgesucht werden durfte. Außerdem war es in der Vergangenheit so, dass das Wildbret und die Trophäe dem Jagdausübungsberechtigten des Jagdbezirks zustand, in dem das Wild krankgeschossen wurde.

Diese Regelungen gelten ab dem 21.05.2022 nicht mehr.

Jetzt:

Gemäß dem nunmehr gültigen niedersächsischen Jagdgesetz ist die Nachsuche an der Reviergrenze abzubrechen. Die Stelle, an der das Wild über die Grenze gewechselt ist, ist kenntlich zu machen und die Nachsuche ist dann durch den Jagdnachbarn selbst fortzusetzen. Einziger Ausnahme von dieser Regelung ist krankgeschossenes Wild, das sich im Nachbarjagdbezirk in Sichtweite niedertut. Dieses Wild darf unverzüglich auch über die Reviergrenze nachgesucht werden.

Weiterhin ist es nunmehr so, dass das Wildbret dem Jagdbezirk zusteht, indem es letztlich zur Strecke gekommen ist. Es ist allerdings dem Abschussplan und der Streckenliste des Jagdbezirks zuzurechnen, indem es beschossen wurde.

 Was nun:

Der Gesetzgeber hat in § 27 Abs. 7 NJagdG ausdrücklich die Zulässigkeit einer abweichenden Wildfolgevereinbarung geregelt. Denjenigen Revierinhaber, die an der bisherigen Regelung festhalten wollen oder eine individuelle Lösung mit ihren jeweiligen Reviernachbarn finden wollen, haben wir eine Mustervereinbarung für eine Wildfolge entworfen und fügen diese als Anlage bei. Diese Vereinbarung kann individuell angepasst und genutzt werden. Um Streitigkeiten vorzubeugen und im Interesse einer waidgerechten Jagdausübung empfiehlt sich eine klare Regelung mit den jeweiligen Reviernachbarn zu treffen.

 Abschließend möchten wir noch darauf hinweisen, dass eine Sonderregelung für die bestätigten Schweißhundeführer besteht. Gemäß § 28 NJagdG dürfen die bestätigten Schweißhundeführer eine Nachsuche auf krankgeschossenes oder schwerkrankes Schalenwild ohne Rücksicht auf Jagdbezirksgrenzen durchführen. Eine entsprechende Liste fügen wir ebenfalls bei bzw. finden Sie unter: https://jaegerschaft-lueneburg.de/amtlich-bestaetigte-schweisshundefuehrer/ 

Wildfolge-Vereinbarung (Word-Dokument)

Wildfolge-Vereinbarung (PDF)

Bei Rückfragen melden Sie sich bitte gerne.

 Mit besten Grüßen

Arnd Steinmeyer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

BERBURG

Steinmeyer Kamps Willing & Partner

Rechtsanwälte mbB

Lüneburg I Berlin
Pulverweg 1a, 21337 Lüneburg

 E-Mail: lg@berburg.de

Telefon Nr.: 04131 / 99 257 50
Telefax Nr.: 04131 / 99 257 55

 www.berburg.de      

Newsletter der Jagdbehörde vom 02.08.2022

Sehr geehrte Damen und Herren, zum 1. August 2022 erhöhen sich die Gebühren für waffenrechtliche Angelegenheiten.  Die Gebühren ergeben sich aus der ersten Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI und der Niedersächsischen Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung. Die Verordnungen aus dem September 2021 finden Sie auf der Website des Landkreises im Bereich Waffenangelegenheiten/Downloads.  Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.  
Mit freundlichen Grüßen Ihre Jagd- und Waffenbehörde

Gebührenverordnung

HR-Versammlung am 30.07.2022

Die HR-Versammlung fand am 30.07.2022 in Ventschau statt.

Karsten Hobbie ist als neuer Hegeringleiter gewählt worden.

Ein ausführlicher Bericht zur Versammlung folgt in den nächsten Tagen.

Einwilligungserklärung für die elektronische Streckenliste

Anbei die Einwilligungserklärung zur elektronischen Streckenliste und WildTierErfassung als PDF :

Einwilligungserklärung

Bejagungskonzept HWR Göhrde 2022

Anbei das aktuelle Bejagungskonzept als PDF-Datei :

HWR Göhrde 2022

Hegering-Versammlung 2022

Die HR-Versammlung findet am 30.07.2022 in Heil´s Hotel in Ventschau statt.

Einladung HR-Versammlung als Download



Wildtiermonitoring bei Wildkarnivoren

Sehr geehrte Damen und Herren,

das LVI Braunschweig/Hannover führt dieses Jahr wieder in umfangreiches Monitoring bei Wildkarnivoren durch. In diesem Zusammenhang bittet das Institut um rege Einsendung von ganzen Füchsen, Waschbären, Dachsen und Marderhunden. Bei diesen Tieren kann es sich um erlegte Tiere handeln als auch um solche, die im Rahmen des Tollwutmonitorings zur Untersuchung kommen sollen, auch wenn sie bei Unfällen verendet sind (Fallwild).

Es konnten bereits viele Füchse untersucht werden, es wäre jedoch sehr hilfreich, wenn dazu noch Waschbären, Marderhunde und Dachse an das LVI BS/H, Standort H, gesendet werden könnten. Ziel ist es, Zoonosen wie zum Beispiel Echinococcus spp. und speziell den Waschbärspulwurm zu untersuchen. Hier kommen sowohl geschossene, verunfallte als auch tot aufgefundene Tiere jeweils im Ganzen in Frage.

Die Untersuchungen werden von hier unterstützt, d.h. die Tierkörper können hier hygienisch einwandfrei verpackt (z.B. 2 feste Müllbeutel), abgegeben werden. Die Einsendung geschieht dann von hier. Die Einsendung und Untersuchung erfolgt für Sie kostenfrei. Den entsprechenden Untersuchungsantrag füge ich mit der Bitte bei, ihn möglichst leserlich ausgefüllt, mit dem Tierkörper uns zu übergeben.
 
Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Unterstützung!

Antrag Wildtieruntersuchung

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Volksdorf
Amtstierarzt

Landkreis Lüneburg · Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Gebäude 2 · Zimmer 135
Auf dem Michaeliskloster 4 · 21335 Lüneburg
Telefon +49 4131 26 1416 · Fax +49 4131 26 2416
E-Mail fd40volksdorf@landkreis-lueneburg.de
http://landkreis-lueneburg.de

Postanschrift: Auf dem Michaeliskloster 4 · 21335 Lüneburg
Rechtliche Hinweise: https://www.landkreis-lueneburg.de/e-mail

Newsletter der Jagdbehörde vom 01.07.2022

Das Führen einer elektronischen Streckenliste gemäß § 25 Abs. 5 Satz 5 NJagdG wird verpflichtend // Erneuter Fall der Aujeszkysche Krankheit nachgewiesen

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie die neuesten Informationen zur Führung einer elektronischen Streckenliste sowie zur Ausbreitung der Aujeszkyschen Krankheit.

Das Führen einer elektronischen Streckenliste gemäß § 25 Abs. 5 Satz 5 NJagdG wird verpflichtend

Mit der Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes vom 17.Mai 2022 wird 

das Führen einer elektronischen Streckenliste ab dem Jagdjahr 2023/2024 

verpflichtend. Jagdausübungsberechtigte haben für ihre Jagdbezirke für alle Wildarten eine fortlaufend zu ergänzende elektronische Streckenliste zu führen, in die das erlegte Wild und das Fallwild aufzunehmen sind und die der Jagdbehörde spätestens am 15. Februar eines jeden Jahres zu übermitteln ist.  

Die Untere Jagdbehörde bietet allen Jagdausübungsberechtigten bereits seit dem Jagdjahr 2020/2021 das freiwillige Führen der elektronischen Streckenliste (Niedersächsische Jagdstatistik) an. Diejenigen, die noch nicht an der Niedersächsischen Jagdstatistik teilnehmen, werden aufgefordert, sich rechtzeitig über die Untere Jagdbehörde des Landkreises Lüneburg zu registrieren. Die Registrierung erfolgt nach eingereichter Einwilligungserklärung durch die Jagdbehörde. Über diesen Link gelangen Sie direkt zur Einwilligungserklärung: https://www.landkreis-lueneburg.de/_Resources/Persistent/6/1/e/f/61ef2e9f32dbdfab87fdf111c21d5264f09a38ee/Erkl%C3%A4rung%20Nds%20Jagdstatistik.pdf.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.landkreis-lueneburg.de/jagdstatistik. Für Fragen stehen Ihnen Frau Ammoneit, Telefonnr.: +49 4131 26-1620 sowie Herr Zobel, Telefonnr.: +49 4131 26-1223 zur Verfügung.

Aujeszkysche Krankheit nachgewiesen


Bei einem weiteren im Landkreis Lüneburg (Bereich Amelinghausen) geschossenen Frischling ist die Aujeszkysche Krankheit (AK) nachgewiesen worden. Somit sind bisher Fälle in den Bereichen Bleckede, Rullstorf, Rehlingen und Amelinghausen nachgewiesen. Insbesondere stellt die AK eine Gefahr für alle Fleischfresser und somit auch für Hunde dar. Hunde können gegen die Krankheit nicht geimpft werden.
Eine Infektion bei Hund und Katze verläuft tödlich. Sie ist nicht heilbar. Es sollte daher auf die Vermeidung von Kontakt der Hunde mit Blut, Organen sowie anderen Se- und Exkreten von Wildschweinen geachtet werden.

Mit freundlichen Grüßen 

Ihre Jagdbehörde

Versammlung des HWR Göhrde

Anbei die Einladung zur Mitgliederversammlung des HW Göhrde :

Einladung PDF

Schießnachweis für Gesellschaftsjagden

Mit der aktuellen Änderung des Jagdgesetzes ist ab sofort ein Schießnachweis auf allen Gesellschaftsjagden Pflicht (Landesforsten und Privatreviere / Kugel und Schrot).

Anbei die Ausführungen der LJN dazu :

Neu in das Jagdgesetz aufgenommen wurde in §24 Abs. 5 Satz 2 der Schießübungsnachweis. Bis zur Festlegung der Anforderungen an den Schießübungsnachweis in der Jagdverordnung müssen Jäger/innen als Teilnehmer einer Gesellschaftsjagd bereits jetzt nachweisen, dass sie in den letzten 365 Tagen eine Schießübung mit der für die jeweilige Gesellschaftsjagd vorgesehenen Munitionsart (Schrot- oder Kugelmunition) auf einem Schießstand durchgeführt haben. Mit der Verordnungsermächtigung sieht das Ministerium vor, dass der jeweilige Jagdleiter der Gesellschaftsjagd die erforderliche Schießübung bestimmt.

Seitens der Landesjägerschaft empfehlen wir den Jagdleiter/innen folgende Anforderungen für einen Schießübungsnachweis:

Ein Schießübungsnachweis „Schrot“ sollte mit einem jagdlichen Durchgang (15 Wurftauben Trap oder Skeet) auf einem Wurftaubenstand, 15 Wurftauben im Jagdparcours oder 15 Läufe des Roll- oder Kipphasen abzuleisten sein. Hierfür muss schießstandübliche Schrotmunition verwendet werden.

Ein Schießübungsnachweis „Kugel“ wird bereits seit einigen Jahren von vielen Jagdleitern verlangt. In Anlehnung an die „LJN Keilernadel“ sind dort entweder 5 Schuss mit einem hochwildtauglichen Kaliber auf den laufenden Keiler, wovon mindestens zwei Schüsse in den Ringen sein müssen erforderlich oder alternativ dazu 20 Schüsse in einem hochwildtauglichen Kaliber, die hintereinander auf den laufenden Keiler oder entsprechende Ziele im Schießkino abgegeben werden müssen.

Wir empfehlen allen Jagdleitern die o.g. Regelungen bis zu einem Erlass der Jagdverordnung einheitlich zu übernehmen. Weiterhin empfehlen wir die Teilnahme an einer Kreis-, Bezirks- oder Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen oder einem Hegeringschießen in diesem Jahr, sowie die vor maximal einem Jahr bestandene Jägerprüfung als Übungsnachweis zuzulassen.

Auf Nachfrage wurde uns vom ML mitgeteilt, dass die vor in Kraft treten der entsprechenden Verordnung durchgeführten Schießübungsnachweise ein Jahr Bestandsschutz haben.

Als Anlage übersenden wir Ihnen ein Musterformular, welches als Schießübungsnachweis auf den Schießständen von dem Beauftragten des Schießstandes abgezeichnet werden sollte und somit bis zum Erlass der genannten Verordnung genutzt werden kann.

Verantwortlich für das Vorhalten des Schießübungsnachweises ist allein die Jägerin/ der Jäger. Der Jagdleiter muss die Erfordernisse des Schießübungsnachweises festlegen und kann diesen vor der Jagd gemeinsam mit dem Jagdschein kontrollieren, ist aber nicht zur Kontrolle verpflichtet.

Die Erfordernis des Schießübungsnachweises wird die Kapazitäten der niedersächsischen Schießstände in einigen Gebieten sehr stark binden. Daher empfehlen wir allen Jägerschaften und Hegeringen bereits in den kommenden Wochen gebündelte Schießübungstermine für Ihre Mitglieder anzubieten. Einzelnen Jägerinnen/ Jägern wird empfohlen, sich zeitnah um einen Übungstermin auf dem Schießstand zu bemühen, um eine Überlastung der Schießstandkapazitäten in den Herbstmonaten zu vermeiden.

Wie schon von der LJN geschrieben, wird diese Änderung für Zulauf auf den Schießständen sorgen.

Der HR Dahlenburg hat für seine Mitglieder wieder das Schießkino in Garlstorf gebucht.

Der Termin findet am Samstag, den 24.09.2022 von 10-13 Uhr statt, um Voranmeldung wird gebeten.

Dieser Termin wurde im März gebucht und selbst zu diesem Zeitpunkt war die Anlage schon ausgelastet, so dass wir diesen Termin nicht einfach aufstocken können. Ob eine zusätzliche Buchung eines Schrotstandes möglich ist, steht noch nicht fest.

Um für das Jahr 2023 besser planen zu können, bitten wir die Mitglieder des Hegeringes um eine kurze Mitteilung wer an welchem Schießnachweis Interesse hat. Je nach Anzahl müssen wir dann planen, was für eine Veranstaltung dann machbar ist. Eventuell ist auch eine Durchführung in Verbindung mit der Jägerschaft Lüneburg oder einem anderen Hegering denkbar. Ob so einen Veranstaltung noch in 2022 stattfinden kann, wird derzeit geprüft.

Unsere Empfehlung für dieses Jahr ist, sich das angehängte Formular des Schießnachweises auszudrucken und bei einem Schießstandbesuch im Sommer die entsprechenden Disziplinen zu schießen und sich dieses von der Standaufsicht bestätigen zu lassen.

Wahrscheinlich wird es in den nächsten Wochen noch möglich sein, diesen Nachweis zu erwerben, bevor es im Herbst auf den Schießständen „eng“ wird.

Falls sich noch Schießstand-Termine ergeben und es weiter Informationen zum Schießnachweis gibt, werden wir diese per Rundmail und auf der Homepage des Hegeringes bekanntgeben.

Hier finden sie die Ausführungen des Ministeriums und der LJN zu den Änderungen des Jagdgesetzes, sowie den Schießnachweis (Vordruck der LJN).

http://hegering-dahlenburg.de/wp-content/uploads/2022/06/Ministerium-Erlaeuterung-NJagdG.pdf

http://hegering-dahlenburg.de/wp-content/uploads/2022/06/LJN-Erlaeuterung-zur-Verordnungsermaechtigung.pdf

http://hegering-dahlenburg.de/wp-content/uploads/2022/06/Muster_Vordruck_Schiessuebungsnachweis.docx

Newsletter der Jagdbehörde v. 03.06.2022 :
Aujeszkysche Krankheit und Änderungen im nds. Jagdgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie die neuesten Infos zur Ausbreitung der Aujeszkyschen Krankheit sowie zum überarbeiteten Niedersächsischen Jagdgesetz.

Neuer Fall der Aujeszkysche Krankheit

Die Aujeszkysche Krankheit wurde erneut bei einem Wildschwein im Landkreis Lüneburg nachgewiesen. In diesem Zusammenhang weist das Veterinäramt des Landkreises auf die Gefahr für Hunde, Katzen und Hausschweine hin. Hausschwein-Halter:innen sollten besonderen Wert auf Hygiene legen und die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Bestände strikt einhalten. Hunde sollten auf jeden Fall immer unter Aufsicht und an der Leine geführt werden. Hunde, Katzen und andere Fleischfresser erkranken immer tödlich. Kommen sie mit Körperflüssigkeiten in Berührung, überträgt sich das Virus und sie sterben. Schnuppern kann bereits reichen. Es gibt keine Impfung und keine Therapie gegen das Virus. Es wird daher dringend empfohlen, dass Jäger:innen keinen Aufbruch von Wildschweinen an Hunde und andere Fleischfresser verfüttern. Wichtig zu wissen: Das Virus weist eine hohe Überlebensfähigkeit auf, es wird auch nicht durch Fleischreifung und beim Gefrieren abgetötet. Menschen sind nicht vom Aujeszky-Virus betroffen.

Hintergrund: Im Rahmen des sogenannten Wildschwein-Monitorings wurden bei einer routinemäßigen Untersuchung einer Wildschweinblutprobe Antikörper gegen das Virus der Aujeszkyschen Krankheit (AK) durch das Veterinärinstitut des LAVES (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) in Hannover am 30. Mai 2022 amtlich nachgewiesen. Dies ist damit bereits der dritte Nachweis von AK-Antikörpern in Wildschweinblutproben an verschiedenen Stellen des Landkreises Lüneburg seit November vergangenen Jahres. Die AK ist eine weltweit verbreitete, virusbedingte und hochansteckende Allgemeinerkrankung vieler Säugetierarten, wobei das Schwein der Hauptwirt ist. Nur Primaten und Pferdeartige gelten als resistent. Der Mensch ist nicht betroffen. Bereits im November letzten Jahres sowie im vergangenen April wurde diese Schweineerkrankung bei Wildschweinen im Landkreis Lüneburg nachgewiesen.

Weitere Informationen sowie ein Merkblatt für Jägerinnen und Jäger zur AK bei Wildschweinen sind zu finden unter www.landkreis-lueneburg.de/tierseuchen, www.laves.niedersachsen.de, www.tierseucheninfo.niedersachsen.de sowie www.landkreis-lueneburg.de/tierseuchen

Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes

Zum Niedersächsischen Jagdgesetz wurden vom Landtag unter anderem die folgenden Änderungen beschlossen, sie gelten seit dem 21. Mai 2022:
 

  • Zu den §§ 5, 28b (Wolf) 
    Der Wolf wurde in die Liste der nach Landesrecht jagdbaren Arten aufgenommen, auch Wolfshybriden unterliegen nunmehr dem Jagdrecht. In diesem Zusammenhang sind auch umfangreiche Folgeregelungen entstanden (u.a. Entnahme, Aufnahme, Nachsuche, Anzeige des Erlegens, Besenderung).
     
  • Zu § 24 (Erweiterung und Einschränkung von Verboten) 
    Absatz 2: Die Nutzung von Nachtsicht- und Nachtzieltechnik ist im Einzelfall erlaubt. Hintergrund dieser Erweiterung ist eine mögliche Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP).
    Absatz 5: Bei einer Gesellschaftsjagd muss ein Schießübungsnachweis, der nicht älter als ein Jahr ist, mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
     
  • Zu § 25 (Abschlussplan) 
    Es gilt eine grundsätzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Abschussplanes.
  • Zu § 29 (Jagdschutz) 
    Die Regelungen zur Bejagung von wildernden Hunden modifiziert worden. Voraussetzung für eine Tötung ist nunmehr, dass sie „wiederholt wildern“ und vor der Tötung eine Anzeige bei der Jagdbehörde erfolgt.
     
  • Zu § 34 (Wildschadensersatz)
    Eine Regelung zum Wildschadensersatz ist in den Fällen vorgesehn, in denen aufgrund einer Rechtsverordnung des Tiergesundheitsgesetzes die Jagd untersagt worden ist. Auch diese Regelung dient der Prävention vor einer Bekämpfung der ASP.
     

Eine ausführliche Fassung des Niedersächsischen Jagdgesetzes sowie das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes finden Sie auf https://www.landkreis-lueneburg.de/jagdrecht

Mit freundlichen Grüßen 

Ihre Jagdbehörde

Tupferproben nur für Fall- und Unfallwild

Die Jagdbehörde des Landkreises Lüneburg teilt ergänzend zu ihrer Mitteilung vom 6. April mit, dass Tupfer nur für die Fall- und Unfallwildbeprobung bestimmt sind. 

Für erlegtes Schwarzwild sollen weiterhin Schweißproben mit den bekannten Blutröhrchen entnommen werden. 

Mehr Informationen zum Monitoring und der Beprobung von Schwarzwild

Jagdbehörde ist umgezogen

Die Jagdbehörde des Landkreises Lüneburg ist umgezogen. Die neue Adresse lautet: 

Konrad-Zuse-Allee 10
21337 Lüneburg

Termine sind nach Vereinbarung möglich. 

Newsletter der Jagdbehörde vom 05.04.2022

Veränderte Annahmezeiten für ASP-Blutproben
­Sehr geehrte Damen und Herren,   
aufgrund sinkender Probenzahlen ändern wir unsere
Annahmezeiten für Afrikanische-Schweinpest-Blutproben
auf die vorherigen Annahmezeiten für Trichinenproben zuzüglich Freitagvormittag.  

Neue Annahmezeiten
Montag: 08.30 – 11.30 Uhr
Mittwoch: 13.00 – 15.30 Uhr
Donnerstag: 08.30 – 11.30 Uhr
Freitag:  08.30 – 11.30 Uhr  

Seit dem 1. April 2022 werden die Proben zudem nicht mehr serologisch, sondern wie zuvor nur virologisch untersucht.
Es sind dann auch wieder Tupferproben möglich.  

Mit freundlichen Grüßen 
Ihre Jagdbehörde

Pressemitteilung des nds. Umweltministeriums zur Wolfsentnahme in Neuhaus und Info der LJN zum Wolfsmonitoring / 04.02.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,


anliegende Pressemeldung des nds. Umweltministeriums vom 02. Februar zu Ihrer Information.
Das MU hat auf seiner Internetseite eine Unterseite zum Thema eingerichtet, diese finden Sie hier:

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/im_fokus/der_wolf_in_niedersachsen/informationen-zu-wolfsentnahmen-in-niedersachsen-197937.html

Eine Änderung hat sich in Bezug auf Nutztierrisse gegeben: Seit dem 01. Februar sind die Bezirksförster der Landwirtschaftskammer Niedersachsen für die Rissbegutachtung zuständig. Nähere Informationen dazu finden Sie hier:

https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/news/38891_Rissbegutachtung

 Die Vor-Ort-Beratung bezüglich der Präventionsmaßnahmen wird weiterhin von den ehrenamtlichen Wolfsberatern durchgeführt. Diese können Sie auch bei Wildtierrissen weiterhin kontaktieren.

Die Zuständigkeit und Durchführung des Monitorings bleibt davon unberührt und liegt weiterhin selbstverständlich bei der Landesjägerschaft Niedersachsen: https://www.wolfsmonitoring.com/

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil,

Florian Rölfing

PM Umweltministerium

Newsletter der Jagdbehörde Lüneburg, 07.01.2022

Die Hinweise und Informationen zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie gesammelt auf der neu gestalteten Internetseite des Landkreises Lüneburg. Über diesen Link gelangen Sie direkt dorthin: Landkreis Lüneburg ASP Monitoring. Unter anderem sind dort Informationen zur vorbeugenden Desinfektion gegen die ASP sowie eine Liste der DVG-geprüften Desinfektionsmittel als Download verfügbar. 

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am 03.01.2022 überarbeitete organisatorische Hinweise für den Infektionsschutz bei der Durchführung von Gesellschaftsjagden (Drück- und Treibjagden) unter Corona-Bedingungen sowie Hinweise zur ASP herausgegeben. Die Ausführungen finden Sie auf der Internetseite der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. über den nachfolgenden Link: Landesjägerschaft Niedersachsen: Jagdausübung und Corona.

Mit freundlichem Gruß

Ihre Jagdbehörde

Update 03.01.2021
Organisationshinweise Infektionsschutz auf Gesellschaftsjagden / CoVid19 und ASP

Hier das aktuelle Rundschreiben des Nieders. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Rundschreiben vom 03.01.2022

Informationen zur ASP / LAVES, 22.12.2021

Informationsblatt des LAVES zur ASP

Newsletter der Jagdbehörde Lüneburg, 17.12.2021

Allgemeinverfügung Beprobung Afrikanische Schweinepest

Sicher haben Sie es schon in den einschlägigen Medien gelesen: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist mittlerweile bis auf 50 km an die Kreisgrenze des Landkreises Lüneburg herangerückt ist. Deshalb kommt der Früherkennung eines möglichen ASP-Eintrags in die Wildschweinpopulation nun eine erhebliche Bedeutung zu.

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat daher entschieden, das Schwarzwild-Monitoring auf ASP auf die an den Landkreis Ludwigslust-Parchim angrenzenden niedersächsischen Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg auszuweiten.


Seit Montag, 13.12.2021, gilt daher:

Von jedem im Gebiet des Landkreises Lüneburg gesund erlegten Wildschwein ist eine Blutprobe zu entnehmen.

Die Blutprobe ist mit dem Probenbegleitschein, dem Probenentnehmer und seiner telefonischen Erreichbarkeit einer der folgenden Institutionen zuzuleiten:

Veterinäramt Landkreis Lüneburg, Gebäude 2, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg

Annahmezeiten: Mo.-Fr.: 08:30-11:30 Uhr und Di.-Do.: 14:00-16:00 Uhr

oder der Annahmestelle im Rathaus der Gemeinde Amt Neuhaus, Am Markt 5, 19273 Neuhaus

Annahmezeiten: Mo.: nach telefonischer Absprache unter 038841/6070, Di.-Fr.: 08:00-12:00 Uhr, zusätzlich Di.: 15:00-18:00 Uhr

Wie bisher gilt weiterhin: Jedes im Landkreis Lüneburg verendet aufgefundene Wildschein (Fallwild, Unfallwild) muss unverzüglich unter Angabe des Fundortes dem Veterinäramt des Landkreises Lüneburg angezeigt, gekennzeichnet und beprobt werden. Die Beprobung soll bevorzugt per Blutprobe erfolgen, ansonsten via Tupfer.

ASP-Probenentnahme-Sets sind zu den obigen Öffnungszeiten beim Veterinäramt des Landkreises Lüneburg und der Annahmestelle im Amt Neuhaus erhältlich.

Es wird außerdem darum gebeten, die Biosicherheitsmaßnahmen weiter strikt einzuhalten:

  • Bitte verzichten Sie nach Möglichkeit auf Jagdreisen in die von ASP betroffenen Gebiete und deren nähere Umgebung. Wenn Sie Wildbret vom Schwarzwild nach Niedersachsen mitbringen möchten, gehen Sie sicher, dass das Stück ASP-frei ist. Lassen Sie die Stücke bitte vorher vor Ort auf ASP untersuchen!
  • Achten Sie auf sorgfältige Reinigung und Desinfektion aller bei der Jagd verwendeten Gerätschaften, Kleidung, Fahrzeuge!
  • Achten Sie vermehrt auf (Un-)Fallwild und beproben Sie alle verendet aufgefundenen und krank erlegten Stücke.
  • Nutzen Sie für Wildschweine vorhandene Sammelstellen für Fallwildkadaver, Aufbruch sowie Verwertungsreste und geben Sie Blutproben zur Untersuchung beim Veterinäramt ab!
  • Die Sammelstellen im Landkreis Lüneburg sind die vom Veterinäramt über die Hegeringleiter ausgegebenen 240-Liter-Mülltonnen, die über die Tierkörperbeseitigungsanstalt Rendac Rotenburg entsorgt werden können.
    https://www.rendac.de/

Weitere Details finden Sie in diesen Dokumenten:

– Allgemeinverfügung des Landkreises Lüneburg zur Erweiterung des ASP-Monitoring, Stand: 11.12.2021

– Infoschreiben an Revierinhaber*innen: Afrikanische Schweinepest in Mecklenburg-Vorpommern. Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Stand: 09.12.2021

– Infoschreiben an Revierinhaber*innen: Erweiterung ASP-Monitoring. Landkreis Lüneburg, Stand: 10.12.2021


Weitere Informationen finden Sie auf www.landkreis-lueneburg.de: Afrikanische Schweinepest Und wenn Sie zwischendurch etwas anderes lesen möchte: Hier finden Sie den Landesjagdbericht 2020/2021 zum Download.

Mit freundlichem Gruß

Ihre Jagdbehörde

Allgemeinverfügung des LK Lüneburg
Schweinepest: Landkreis Lüneburg erlässt Allgemeinverfügung

(lk/bf) Die Afrikanische Schweinepest (ASP) rückt näher: Mit dem letzten Fund aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim ist die Tierseuche nur noch rund 50 Kilometer von der Kreisgrenze des Landkreises Lüneburg entfernt. Um die Ausbreitung der ASP frühzeitig zu erkennen und einzudämmen, wird das Monitoring bei Wildschweinen ausgeweitet. Dafür erlässt der Landkreis Lüneburg heute (Freitag, 10. Dezember 2021) eine Allgemeinverfügung, die am Montag (13. Dezember 2021)  besagt, dass von jedem im Gebiet des Landkreises Lüneburg gesund erlegten Wildschwein ab sofort eine Blutprobe zu entnehmen ist. Außerdem ist jedes im Landkreis Lüneburg verendet aufgefundene Wildschwein – etwa Fall- und Unfallwild – unverzüglich unter Angabe des Fundortes dem Veterinäramt Landkreis Lüneburg anzuzeigen, zu kennzeichnen und – wie bisher – zu beproben.

Die Proben sind zusammen mit einem entsprechenden Probenbegleitschein unter Angabe des Probennehmers und seiner telefonischen Erreichbarkeit im Veterinäramt des Landkreises Lüneburg abzugeben – oder alternativ bei der Annahmestelle im Rathaus der Gemeinde Amt Neuhaus:

Veterinäramt Landkreis Lüneburg

Auf dem Michaeliskloster 4, Gebäude 2, 21335 Lüneburg,

Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 11:30 Uhr

Dienstag und Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr

oder

Rathaus der Gemeinde Amt Neuhaus

Am Markt 5, 19273 Neuhaus

Montag nach telefonischer Absprache unter 038841-6070

Dienstag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr

und Dienstagnachmittags von 15 Uhr bis 18 Uhr.

Die Sets zur Probenentnahme sind im Veterinäramt zu den o.g. Öffnungszeiten oder in der Annahmestelle im Amt Neuhaus erhältlich. Die Allgemeinverfügung tritt am Montag, den 13. Dezember 2021 in Kraft und gilt bis zu ihrer Aufhebung. Weitere Informationen sowie die Allgemeinverfügung im Wortlaut sind online
unter www.landkreis-lueneburg.de/asp verfügbar.

ASP-Infos des LK Lüneburg :

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Afrikanische Schweinepest rückt näher an den Landkreis Lüneburg heran. Nun gibt es einen ersten Fall beim Schwarzwild in Mecklenburg-Vorpommern, der am 24.11.2021 vom FLI bestätigt wurde. Nach heutigem Stand ist Niedersachsen, also auch der Landkreis Lüneburg, (noch) nicht von der Pufferzone berührt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Lage im Nachbarlandkreis in den nächsten Tagen und Wochen entwickeln wird.

Insbesondere Schweinehalter, Revierinhaber und -inhaberinnen, Jagdgäste und Hundeführer und -führerinnen mit Jagdeinsätzen außerhalb des Landkreises werden ebenfalls von hier noch einmal dringlich auf die Pflicht hingewiesen, alle Hygienemaßnahmen zu beachten. Nur mit strikter Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen lässt sich die ASP aus den Hausschweinebeständen heraushalten.

Geschossenes Schwarzwild aus anderen Landkreisen sollte erst nach einem negativen Test auf Afrikanische Schweinepest in den Landkreis gebracht werden. Außerdem dürfen keinesfalls Reste von Schwarzwild aus fremden Revieren im eigenen Revier entsorgt werden, sondern sind der Tierkörperbeseitigung zu zuführen.
Darüber hinaus sind alle Auffälligkeiten in Schwarzwildbeständen, wie zum Beispiel vermehrtes Fallwild, sofort dem Veterinäramt beziehungsweise der Jagdbehörde des Landkreises Lüneburg zu melden. Zu dem ist es wichtig, dass die Jägerschaft alle Maßnahmen zur Früherkennung, wie etwa die Beprobung von Todfunden und krank erlegtem Schwarzwild, konsequent anwendet. Besondere Vorsicht gilt auch nach Kontakt mit Wildschweinen für Jägerinnen, Jäger und Hunde. Sie sollten anschließend insbesondere nicht ohne geeignete Hygienemaßnahmen in Kontakt mit Hausschweinen kommen.
 
Umfangreiche Informationen sind auch auf der Webseite https://tierseucheninfo.niedersachsen.de zu finden.

http://hegering-dahlenburg.de/wp-content/uploads/2021/11/Aktuelle-Lage_ASP_Mecklenburg-Vorpommern_25.11.2021.pdf

http://hegering-dahlenburg.de/wp-content/uploads/2021/11/Informationen_Jaeger-1.pd

http://hegering-dahlenburg.de/wp-content/uploads/2021/11/BMEL-Vorsicht-bei-Jagdreisen.pdf


ASP bei Wildschwein im Landkreis Ludwigslust-Parchim

In Mecklenburg-Vorpommern wurde die Afrikanische Schweinepest bei einem Frischling nachgewiesen.

Nach Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in einem Mastbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern (Landkreis Rostock) gibt es nun einen positiven Fund bei einem Wildschwein. Wie das Friedrich-Loeffler-Institut im Tierseuchen Informationssystem aufführt, sei ein Frischling im Landkreis Ludwigslust-Parchim positiv auf das Virus getestet worden.

Gegenüber der Redaktion bestätigte das zuständige Veterinäramt den Fund.

Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium nun mitteilt, sei das verendete Wildschwein in der Nähe einer Autobahn gefunden worden. Das Gebiet war bislang ASP-frei.

Quelle : Jagderleben.de

Pressemitteilungen Landkreis Lüneburg

Aujeszkysche Krankheit bei Wildschwein: Veterinäramt bittet Tierbesitzer um Vorsicht (17.11.2021)

(lk/mo) Bei einem im Raum Bleckede erlegten Wildschwein sind Antikörper gegen das Virus der Aujeszkyschen Krankheit (AK) nachgewiesen worden. Damit steht fest, dass das hochansteckende Virus in der Region kursiert. Eine Infektion kann zu schweren Krankheitsverläufen bei Hausschweinen führen und bedroht damit ganze Bestände. Deswegen fordert das Veterinäramt Schweinehalter dazu auf, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Besonders gefährlich ist das Virus zudem für andere Haustiere: Bei Hunden und Katzen verläuft die Infektion mit dem AK-Virus immer tödlich. Aus diesem Grund wird Jägern dringend empfohlen, Wildschwein-Reste nicht an Hunde zu verfüttern, Spaziergänger sollten darüber hinaus darauf achten, dass Hunde nicht an tote Wildschweine herangehen.

Weitere Infos zur Aujeszkyschen Krankheit:
Die AK ist eine weltweit verbreitete, virusbedingte und hochansteckende Allgemeinerkrankung vieler Säugetierarten, wobei das Hausschwein der Hauptwirt ist. Wildschweine können sich ebenfalls infizieren. Nur Primaten und Pferdeartige gelten als resistent. Der Mensch ist nicht betroffen. In den vergangenen Jahren wurde diese Schweineerkrankung weder bei Haus- noch bei Wildschweinen im Landkreis Lüneburg nachgewiesen. Die Feststellung der AK bei Wildschweinen ist weder anzeige- noch meldepflichtig und wird daher aus rechtlicher Sicht nicht als Tierseuchenausbruch bewertet. Im Gegensatz hierzu steht die Feststellung der AK bei Hausschweinen. Ähnliche Befunde bei Wildschweinen wie aktuell im Landkreis Lüneburg wurden in der Vergangenheit bereits in angrenzenden Landkreisen erhoben. Weitere Informationen sowie ein Merkblatt für Jägerinnen und Jäger zur AK bei Wildschweinen sind zu finden unter www.laves.niedersachsen.de.

Quelle : PM des Landkreises Lüneburg

Bericht der Landeszeitung zur JHV 2021 der Kreisjägerschaft Lüneburg

Hier der Bericht der Landeszeitung zur Jahreshauptversammlung
und den Wahlen der Jägerschaft Lüneburg am 25.09.2021 .

Bericht

Quelle : Landeszeitung Lüneburg

Newsletter der Jagdbehörde 04.08.2021 :

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat meldet…

Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz: Übergangsfrist endet am 1. September 2021

Sie haben Magazine für Langwaffen mit einer Kapazität von über 10 Schuss oder Magazine für Kurzwaffen mit einer Kapazität über 20 Schuss?
Sie haben eine Salutwaffe?
Sie besitzen z. B. ein Gehäuse oder einen Verschlussträger einer vollautomatischen Schusswaffe?

Dann informieren Sie sich hier: Pressemitteilung BMI

Die Kontaktdaten der Waffenbehörde finden Sie hier: Waffenbehörde

Mit freundlichem Gruß

Ihre Jagdbehörde

Landkreis Lüneburg

Waffengesetz: Übergangsfristen laufen aus

Jäger müssen bestimmte wesentliche Teile, Magazine und Salutwaffen bis zum 1. September 2021 bei der Behörde melden. Ein Frage-Antwort-Papier des DJV enthält weitere Informationen.

Nach der Änderung des Waffengesetzes im vergangenen Jahr laufen zum 1. September 2021 wichtige Übergangsfristen aus. Bis Ende August müssen bestimmte größere Magazine oder bestimme wesentliche Waffenteile, die bisher nicht gesondert erfasst wurden, bei der Waffenbehörde gemeldet werden.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat ein Frage-Antwort-Papier zur Änderung des Waffenrechts veröffentlicht. In einem Leitfaden erläutert das Bundeskriminalamt die neuen Bestimmungen für wesentliche Waffenteile anhand vieler Beispiele.

Neu definiert: wesentliches Waffenteil

Die Definition des wesentlichen Waffenteils hat der Gesetzgeber mit Änderung des Waffengesetzes im Jahr 2020 weiter gefasst. Nunmehr sind viele Waffenteile erlaubnispflichtig, die bisher waffenrechtlich nicht relevant waren. Dazu gehören zum Beispiel die Systemhülse bei Repetierern mit System Mauser 98 oder der Systemkasten bei modernen modularen Repetierern, die heute weit verbreitet sind. Sofern die betroffene Waffe bereits eingetragen ist, ändert sich nichts. Insbesondere für modulare Repetierbüchsen besitzen Jäger allerdings weitere, austauschbare Teile. Diese Teile müssen bis Ende August 2021 angemeldet werden – soweit sie nicht bereits zuvor eintragungspflichtig waren, wie etwa ein Wechsellauf. Voraussetzung für den weiteren Besitz ist das Bestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses.

Große Magazine jetzt noch anmelden 

Kurzwaffen-Magazine mit mehr als 20 Schuss und Langwaffen-Magazine mit mehr als zehn Schuss – jeweils für Zentralfeuerpatronen – sind inzwischen per Gesetz verbotene Gegenstände. Ausnahme: Die Magazine waren bereits am 13. Juni 2017 im Besitz. Dann müssen sie bis zum 1. September bei der Waffenbehörde gemeldet werden. Für große Magazine, die nach dem 13. Juni 2017 und vor dem 1. September 2020 erworben wurden, muss beim Bundeskriminalamt ein Antrag auf Ausnahme nach Paragraph 40 des Waffengesetzes gestellt werden.

Dekowaffen  

Bei Dekowaffen, die nach den Regelungen vor dem Jahr 2020 abgeändert sind, ist keine Anmeldung des Altbesitzes erforderlich. Allerdings ist bei der Veräußerung einer solchen Waffe möglicherweise eine Nachbearbeitung nach den Bestimmungen der EU-Deaktivierungsverordnung erforderlich – ebenso die anschließende Meldung bei der Waffenbehörde. Insbesondere bei Salutwaffen gab es ebenfalls wichtige Änderungen. Diese sind jedoch für Jäger kaum relevant.

Quelle : DJV

Newsletter der Jagdbehörde v. 28.05.2021

Guten Tag,
wir haben zusammen mit unserem IT-Service im Geoportal das Thema „Hegeringe“ online geschaltet.

Über die Karten- u. Themenverwaltung (rechts) können Sie das Thema „Landw./Forstwirtschaft & Jagd – Jagd“ wählen und mit Klick die Hegeringe anzeigen lassen.

Folgen Sie diesem Link und probieren es aus: Geoportal

Über die Symbolleiste (oben) – das Symbol „i“ – können Sie sich die Informationen zum Bereich einblenden (erscheint in einem separaten Fenster).

Tipp: Das Thema „BRV-Jagdzonierungen“ ist für alle Jägerinnen und Jäger interessant, die im Vogelschutzgebiet Niedersächsische Mittelelbe bzw. Biosphärenreservat Elbtalaue jagen. In diesem Gebiet gelten für das Wasserfederwild zum Teil abweichende Jagdzeitenregelungen.

Mit freundlichem Gruß

Ihre Jagdbehörde

Landkreis Lüneburg
Am Springintgut 1
21335 Lüneburg
Telefon 04131 26-1223
E-Mail: ordnung@landkreis-lueneburg.de

Newsletter der Jagbehörde :

Am 23. April 2021 wird die Jagdstatistik Niedersachsen aktualisiert.

Was bedeutet das?
Wenn Sie an der Jagdstatistik Niedersachsen teilnehmen, müssen Sie Ihr Kennwort bei der ersten Anmeldung nach dem 23. April 2021 ändern. Dazu müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben. An diese E-Mail-Adresse wird dann vom Programm eine Bestätigungsmail zur Kennwortänderung versandt. Wenn Sie Ihr Kennwort vergessen haben, können Sie Ihr Kennwort zurücksetzen, indem sie die Funktion „Passwort zurücksetzen“ nutzen.

Weitere Informationen zur Jagdstatistik finden Sie unter: http://www.landkreis-lueneburg.de/jagdstatistik

Ab 26. April 2021 wird die Wildtiererfassung (WTE) auch online möglich sein. Dazu wird über die Jägerschaften ein Info-Schreiben verschickt.

Mit freundlichem Gruß

Ihre Jagdbehörde

Ausnahmegenehmigung führt zu erstem Wolfsabschuss im Landkreis Uelzen (01.03.2021)

Auf Grundlage einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung hat in der Nacht von Freitag auf Samstag im Raum Ebstorf – dem Geltungsbereich der Genehmigung – eine durch den Landkreis Uelzen bestimmte zur Jagd befugte Person einen Wolf erlegt.

Zu der Ausnahmegenehmigung hatten zahlreiche Risse verbunden mit der mehrfachen Überwindung von Herdenschutzmaßnahmen wie elektrifizierten Zäunen und auch Herdenschutzhunden geführt, die dem Rüden des Rudels mit der Kennung GW1027m zuzuordnen sind. Auch ein Deichschäfer war hier betroffen. Dabei ist ein Gesamtschaden von über 70.000 Euro entstanden. Kritisch dabei ist auch, dass die Leittiere ihr Wissen zur Überwindung etwa der Zäune an ihre Nachkommen weitergeben. Das Territorium des Rudels umfasst die Gemeinden Ebstorf, Hanstedt, Natendorf, nördlich der B71 gelegene Teile der Gemeinden Eimke und Wriedel sowie das Gebiet westlich der Straßenverbindung von der B71 über Linden, Stadorf und Schwienau nach Melzingen.

Der Kadaver wurde routinemäßig vom NLWKN geborgen. Eine genetische Untersuchung durch das „Senkenberg-Institut“ zur Identifizierung des Wolfs wurde eingeleitet. Diese Untersuchung wird Auskunft darüber geben, ob es sich bei dem geschossenen weiblichen Tier um die Fähe des gesuchten Rüden mit der Kennung GW1027m aus dem Ebstorfer Rudel handelt. Mit dem Ergebnis der DNA-Analyse  wird frühestens Ende der laufenden Woche gerechnet.

Die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des genannten Rüden GW1027m wurde vom Landkreis Uelzen erteilt. Da das Tier keine auffälligen individuellen Merkmale aufweist und damit eine sichere Identifizierung des Wolfs-Individuums bei Vollzug im Gelände nicht zweifelsfrei möglich ist, kann – wie gesetzlich vorgesehen (§ 45a BNatSchG) – eine Identifizierung nur über den räumlich-zeitlichen Zusammenhang in Anknüpfung an die Schadensereignisse erfolgen.

Die Genehmigung gilt bis zum 30. Juni 2021, der Vollzug ist mit dieser Entnahme ausgesetzt. Sollte es zu weiteren Rissen kommen, wird eine sorgfältige Prüfung zur Wiederaufnahme des Vollzugs vorgenommen. Die Geltungsdauer einer früheren im April 2020 erteilten ersten Genehmigung war bereits am 30. Juni 2020 ohne die Entnahme eines Wolfes abgelaufen.

Um die betreffende zur Jagd befugten Person vor Übergriffen zu schützen, wird ihre Identität nicht bekanntgegeben. Der Landkreis hat in diesem Zusammenhang sichergestellt, dass nur Personen beauftragt sind, die die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Quelle : Landkreis Uelzen

Newsletter der Jagdbehörde vom 25.01.2021

Die Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Jagdgesetzes ( DVO-NJagdG ) hat sich zum 24. Januar 2021 geändert.

Die Änderungen betreffen die Jagdzeiten in Niedersachen und die Bejagung von Schwarzwild.

Die aktuellen Jagdzeiten können Sie hier als pdf-Dokument herunterladen: Jagdzeiten in Niedersachsen

Aus dem Wortlaut der DVO-NJagdG:
Schwarzwild darf entgegen § 19 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a des Bundesjagdgesetzes unter Verwendung von künstlichen Lichtquellen und Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, die jeweils nicht für Schusswaffen bestimmt sind, sowie von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre), die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, erlegt werden. Waffenrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

  • Sie dürfen eine künstliche Lichtquelle, z. B. eine Taschenlampe, bei der Erlegung von Schwarzwild nutzen. Sie dürfen die Taschenlampe aber nicht fest mit der Waffe verbinden.
  • Sie dürfen Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätze erwerben , besitzen und bei der Erlegung von Schwarzwild in Niedersachsen nutzen .
  • „Echte“ Nachtzielgeräte , die ein eigenes Absehen haben und statt eines Zielfernrohrs verwendet werden, bleiben verboten .
  • Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätze dürfen keine integrierten Vorrichtungen zum Beleuchten oder Anstrahlen des Zieles haben, z. B. Infrarot-Aufheller, Lampen, etc..
  • Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätze müssen nicht in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden.
  • Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätze müssen im Waffenschrank verwahrt werden (Dual-use-Geräte, wenn sie an der Waffe montiert sind und Single-use-Geräte immer). Die Regelungen des Bestandsschutzes für alte A- und B-Schränke gelten nicht!

Der Deutsche Jagdverband fasst die Regelungen auf seiner Internetseite übersichtlich zusammen: Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze

Das Merkblatt zu Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätzen des Bundeskriminalamtes öffnen Sie hier: Merkblatt Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze
Im Merkblatt finden Sie u. a. die waffenrechtliche Bewertung von Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätzen und die Definitionen zu den unterschiedlichen Gerätetypen.

Mit freundlichem Gruß

Ihre Jagdbehörde

Landkreis Lüneburg
Am Springintgut 1
21335 Lüneburg
Telefon 04131 26-1223
E-Mail: ordnung@landkreis-lueneburg.de

Veröffentlichung des nds. Gesetz- und Verordnungsblattes NR 04/2021 vom 23.01.2021.

Änderungen bezüglich der Zielvorsatzgeräte und kümstlicher Lichtquellen für die Schwarzwildjagd.

Änderungen der Jagdzeiten für Reh- und Rotwild.

Wir erwarten in den nächsten Tagen einen erläuternden Newsletter der Jagdbehörde.

Nds. GVBl im Download-Bereich unserer Homepage

Link zum nds. Ministerium : Download des nds. GVbl 04/2021

LJN : Niedersächsische Wolfsverordnung in Kraft getreten

Seit dem 27.11.2020 gilt in Niedersachsen eine neue Wolfsverordnung

Mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetzes- und Verordnungsblatt am 26.11.2020 trat am Folgetage (27.11. 2020) die Niedersächsische Wolfsverordnung (NWolfVO) in Kraft. Die Verordnung aus dem Niedersächsischen Umweltministerium konkretisiert im Wesentlichen die Paragraphen 45 und 45a des Bundesnaturschutzgesetztes. Hierin geht es in § 45 um Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und in § 45a um den Umgang mit dem Wolf.

Konkret werden in der Niedersächsischen Wolfsverordnung eine Reihe von Begriffsdefintionen vorgenommen und Ausnahmetatbestände für das Verscheuchen, Vergrämen und Töten von auffälligen Wölfen näher präzisiert. Dies gilt unter anderem auch die Vorrausetzungen, die für eine Managementmaßnahme vorliegen müssen.

Die Niedersächsische Wolfsverordnung selbst ersetzt nicht das Verfahren naturschutzfachlicher Ausnahmegenehmigungen. Auch in Zukunft bleibt es bei dem bisherigen Verfahren, dass im Falle einer behördlich angeordneten Tötung eines Wolfes, für jeden einzelnen Fall eine Ausnahmengenehmigung beantragt und genehmigt werden muss.  

Zu begrüßen ist das durch die Nds. Wolfsverordnung Jagdausübungsberechtigte grundsätzlich als geeignete Personen im Sinne der Umsetzung von Managementmaßnehmen wie dem Vergrämen und Töten von Wölfen definiert werden:

§ 8 Absatz (1) NWolfVO

„[…] Eine Person ist geeignet im Sinne des § 45 a Abs. 4BNatSchG, wenn sie über artenschutz-, tierschutz-, waffen- und jagdrechtliche Kenntnisse verfügt. Die für einen Jagdbezirk jagdausübungsberechtigte Person ist in der Regel geeignet im Sinne des Satzes 1; sie soll mit ihrem Einverständnis vorrangig zur Durchführung der Maßnahme von der zuständigen unteren Naturschutzbehörde bestimmt werden. […]“

Weiterhin sieht die Wolfsverordnung vor, dass in Fällen von verkehrsverunfallten Wölfen, zukünftig die Einschätzung des Jagdausübungsberechtigten als rechtlich verbindlich gilt, ob das Tier von seinen Leiden zu erlösen ist:

§9 Absatz (1) NWolfVO

„[…] Die Entnahme eines Wolfes mit dem Ziel, diesen von seinen Leiden zu erlösen, ist als Ausnahme nach § 45 Abs. 7Satz 1 Nr. 5 BNatSchG zugelassen, wenn dieser so schwer verletzt oder erkrankt aufgefunden wird, dass er nach Hinzuziehung   und   Urteil   einer   Tierärztin   oder   eines   Tierarztes erhebliche Schmerzen erleidet und aus eigener Kraft nicht mehr gesunden wird.  Bei Verkehrsunfällen mit Wölfen ist auch die Einschätzung der jagdausübungsberechtigten Person ausreichend. […]“ 

Die Niedersächsische Wolfsverordnung im Wortlaut finden Sie hier ab S. 401

HR Hitzacker : Schüsse im Revier Quarstedt – ortsfremde Personen

Im Hegering Hitzacker ereignete sich folgender Vorfall auf den wir an dieser Stelle hinweisen möchten und zur Vorsicht und umsichtigem Handeln raten wollen :

Mitteilung des HR Hitzacker :

Weiterhin wurden wir über folgenden Vorfall informiert und gebeten, andere Reviere darüber in Kenntnis zu setzen:

– Schüsse im Revier Quarstedt – ortsfremde Personen

Am späten Nachmittag des 26.09.2020 / ca. 18:00 Uhr ist der Revieraufseher zwecks Begutachtung einer defekten Kanzel im o. a. Revier gewesen. Plötzlich fielen in kurzer Reihenfolge drei Schüsse in einer im Revier befindlichen Dickung.

Kurz darauf ist eine Person südländischen Aussehens aus der Dickung gekommen und in einen –ebenfalls im Revier geparkten – schwarzen BMW mit Lüneburger Kennzeichen gestiegen, um sich gemeinsam mit einer weiteren –im Auto wartenden- Person schnell „davon zu machen“. Der Revieraufseher ist dem PKW gefolgt und konnte sich glücklicherweise das Kennzeichen notieren, da die Personen Probleme hatten mit dem relativ tief liegenden Auto zügig über eine desolate Straße aus dem Revier zu fahren. Natürlich hat er das Auto nicht gestoppt und ist auch nicht ausgestiegen, um die Personen zur Rede zu stellen.

Die Polizei wurde angerufen um den Vorfall zu melden und zur Anzeige zu bringen. Zwei Tage später kam die Rückmeldung der Polizeistation Bleckede, dass der Halter ausfindig gemacht werden konnte und von der Polizei „Besuch bekommen habe“. Der Halter des PKW gab der Polizei gegenüber wohl an, man habe lediglich in schneller Reihenfolge Steine aufeinander geworfen. Damit hat sich der Vorfall offensichtlich für die Polizei erledigt.. (!!). Das ein Jäger allerdings sehr wohl einen Steinschlag von einem Schuss unterscheiden kann, ist dabei scheinbar irrelevant….

Trotz massiver Kritik –mit Verweis auf die Sensibilität der Gegebenheiten und der daraus resultierenden Verdachtsmomente- seitens des Revierinhabers/Revieraufsehers scheint sich der Vorfall für die Polizei schnell erledigt zu haben. Ein –der Anzeige folgender- Strafantrag soll fast aussichtslos sein, da die Personen von weitem nicht eindeutig mit einer Waffe in ihren Händen gesehen wurden und somit Aussage gegen Aussage stehen würde. Die betreffende Dickung wurde auch nicht von der Polizei in Augenschein genommen. Vielleicht war es ja auch nur eine Schreckschusspistole in den Händen „dummer Jungen“.

Trotz des sehr schnellen Ausgangs dieses Falles ist es angebracht, Sie als Revierinhaber über diesem Vorfall zu informieren und auf eine erhöhte Wachsamkeit hinzuweisen. Bitte unterrichten Sie auch andere Waidgenossen über diesen Vorfall.

Quelle : HR Hitzacker, Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des HR Hitzacker

App der Deutschen Polizeigewerkschaft

Die DPolG hat eine App zum Donwload bereitgestellt, die auch für Jäger und Waffenbesitzer von Interesse ist.

In der App werden Informationen zu allen polizeirelevanten Themen angezeigt, darunter auch zu Waffen.

In der Übersicht kann eine Kategorie (Waffen, Munition, wesentliche Teile, Dokumente) ausgewählt werden und man erhält die aktuellen Gesetzestexte zur Einordnung der Waffen und zu Themen wie Erwerben, Besitzen, Führen usw.

Die App kann im Google Playstore heruntergeladen werden.

Aus dem Newsletter der Jagdbehörde Lüneburg :

Zum 1. September 2020 gelten neue Regelungen im Waffenrecht. Das Nationale Waffenregister 2 tritt in Kraft. In der Jagdpresse finden Sie viele Informationen zu diesem Thema.

In diesem Newsletter informieren wir über das Thema Identifikationsnummern (ID). Dazu gehen in der Waffenbehörde bereits Anfragen von Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzern ein.

Zukünftig bekommen Sie als Waffenbesitzerin und Waffenbesitzer eine persönliche ID. Jede Waffenbesitzkarte erhält eine Erlaubnis-ID. Diese IDs werden von der Waffenbehörde bei der nächsten Vorlage in die Waffenbesitzkarte gedruckt. Alle Waffen und wesentlichen Waffenteile erhalten auch eine ID. Diese IDs werden nicht in die Waffenbesitzkarte gedruckt. Bei z. B. der Veräußerung einer Waffe müssen Ihnen Ihre persönliche ID, die Erlaubnis-ID und die IDs der Waffe/Waffenteile bekannt sein.

Der Waffenbehörde wird ein Programm zur Verfügung gestellt, um ein Dokument mit allen wichtigen Informationen zu erstellen. Dieses Dokument werden wir Ihnen unaufgefordert zusenden. Bitte fragen Sie daher die IDs nur bei Bedarf ab.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Fachlichen Leitstelle des Nationalen Waffenregisters. Folgen Sie diesem Link: Fachliche Leitstelle des Nationalen Waffenregisters

Mit freundlichem Gruß
Ihre Jagdbehörde

Landkreis Lüneburg
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Nationales Waffenregister II
die wichtigsten Infos

Ab dem 1. September 2020 tritt das Nationale Waffenregister 2 in Kraft. Mit dem dem zweiten Teil des Nationalen Waffenregisters setzt die Bundesrepublik wichtige Regelungen der Europäischen Feuerwaffenlinie in nationales Recht um. Wir erklären, von welchen wichtigen Änderungen Jäger und Sportschützen betroffen sind. 

Für Hersteller und Händler bedeutet das, alle Waffenbestände ins Nationale Register zu übertragen und Besitzwechsel zu melden zu müssen. An Jägern und Sportschützen gehen die Aktualisierungungen des Nationalen Waffenregisters jedoch auch nicht spurlos vorüber, zumindest bei bei Neuerwerb, Verkauf oder längeren Reperaturzeiten sind sie von den neuen Regelungen betroffen und müssen sich im Vorfeld bestimmte Informationen einholen.

Dies betrifft vor allem die ID:

Was ist die NWR- ID?

Die NWR-ID ist eine unverwechselbare technische Identifikationsnummer (ID) des Nationalen Waffenregisters. Sie wird einmalig zur technischen Beschreibung von Daten vergeben, die im NWR gespeichert sind, unter anderem für Daten zu Personen, Erlaubnissen bzw. Erlaubnisdokumente und Waffen / Waffenteilen (wesentliche Teile). Die NWR-ID gewährleistet die eindeutige Identifikation und Zuordnung der Daten im NWR. Zusammensetzung der NWR-ID Die NWR-ID besteht aus einer 21-stelligen Buchstaben- und Ziffernfolge.

Der erste Buchstabe beschreibt die Art der NWR-ID

  • P = natürliche Person
  • F = nichtnatürliche Person
  • E = Erlaubnis
  • W = Waffe
  • T = Waffenteil (wesentliche Teile)

Alle Waffen und wesentlichen Waffenteile erhalten künftig eine solche ID. Bei einem Standardrepetierer bekommt also der Lauf, der Verschluss und neuerdings auch das Gehäuse eine solche Nummer. Aber nicht, wie es gerüchteweise zu hören war, auf den Teilen eingehämmert oder gelasert, sondern im Hintergrund als visuelle Nummern im Waffenregister. Bei Kipplaufwaffen sind der Lauf und die Gehäuse- und Verschlusseinheit als führendes wesentliches Waffenteil geführt.

Alle Waffenbesitzer bekommen darüber hinaus eine persönliche, 21-stellige NWR-ID. Zusätzlich kommt für jede Waffenbesitzkarte noch eine Erlaubnisberechtigungs-ID hinzu. Das bedeutet, dass jede WBK außerdem eine eigene Erwerbs-ID erhält.

Die gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler werden gesetzlich verpflichtet, ihre Geschäftsvorfälle (zum Beispiel Erwerb oder Überlassung) elektronisch über die sog. Kopfstelle abzugeben. Die Anzeigen werden von der Kopfstelle automatisiert entgegengenommen, an das NWR weitergeleitet und dort gespeichert. Um bei dieser automatisierten Datenverarbeitung die eindeutige Identifikation und Zuordnung der Daten sicherzustellen, haben die gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler bei der Anzeige jeweils die NWR-IDs der betroffenen Person, der Erlaubnis, der Waffe und der wesentlichen Teile anzugeben. Mit Hilfe der NWR-ID wird gewährleistet, dass die angezeigten Daten den richtigen Daten im NWR zugeordnet werden.

Bei jeder Anzeige sind folgende NWR-IDs anzugeben: 

  • Ihre eigene Personen-NWR-ID (P oder F),
  • Ihre eigene Erlaubnis-NWR-ID
  • Die NWR-ID der Waffe/des Waffenteils, die Gegenstand der Anzeige ist.

Bei der Anzeige eines Besitzwechsels sind zusätzlich die NWR-IDs des  Erwerbers bzw. Überlassers anzugeben (Personen-NWR-ID und Erlaubnis-NWR-ID). 

Ein Beispiel: Ein gewerblicher Waffenhändler überlässt eine Waffe an einen privaten Waffenbesitzer. In der Überlassungsanzeige sind anzugeben: 

  • Personen- und Erlaubnis-NWR-ID des gewerblichen Waffenhändlers (Überlassender),
  • Personen- und Erlaubnis-NWR-ID des privaten Waffenbesitzers (Erwerber)
  • Waffen-NWR-ID.

Durch die Angabe der NWR-IDs wird sichergestellt, dass in der Überlassungsmeldung auf die richtige Waffe Bezug genommen wird und das NWR die richtige Waffe dem richtigen Erwerber zuordnet. Ausnahme: Sind der  Erwerber oder die Waffe bzw. ein wesentliches Teil nicht im NWR registriert, sind nicht die NWR-IDs anzugeben, sondern die Klardaten. Dies ist zum Beispiel bei einem Ersterwerb durch einen Jungjäger der Fall. 

Die NWR-IDs werden von der zuständigen Waffenbehörde jeweils gegenüber der betroffenen Person bekanntgegeben. Bekanntgabe an gewerbliche Waffenhersteller oder Waffenhändler: Sie erhalten Personen- und Erlaubnis-NWR-IDs bei der Registrierung für die Nutzung der NWR-Kopfstelle UND/ODER auf Anfrage bei ihrer zuständigen Waffenbehörde. 

Bekanntgabe an private Waffenbesitzer beim nächsten Besuch der Waffenbehörde Personen- und Erlaubnis-NWR-IDs: 

  • Eindruck in die Erlaubnisdokumente (WBK) Vorteil: Beide IDs sind immer sofort im Erlaubnisdokument verfügbar!
  • Waffen-/Waffenteil-NWR-IDs: Ausdruck Stammdatenblatt. Hinweise zur Bekanntgabe für die Waffenbehörden Beispiele des Eindrucks von Personen- und Erlaubnis-NWR-IDs in das Erlaubnisdokument

Das bedeutet nicht, dass für alle Waffen, die bereits im eigenen Schrank stehen sofort alle IDs notwendig werden. Dennoch ist es sinnvoll, die persönliche NWR- und die Erwerbs-ID anzufragen. Denn diese werden definitiv für künftige Waffenkäufe benötigt. Die Waffen-IDs werden nur bei Verkauf oder längerem Verbleib beim Büchsenmacher benötigt, wenn zum Beispiel zur Reparaturen oder die Montage des Zielfernrohrs notwendig sind.. Auch bei einer Weitergabe an den Hersteller muss der Büchsenmacher dies mit der ID dem Nationalen Waffenregister melden, was einen erheblichen Mehraufwand für die Branche bedeutet. Wichtig für Waffenbesitzer ist, dass WBK-Einträge  ab dem 1. September von keinem Händler mehr vorgenommen, sondern nur noch von den Waffenbehörden vorgenommen werden.

Nationales Waffenregister: Wichtige Änderungen für Waffenbesitzer

Redaktion Niedersächsischer Jäger

Ab dem 1. September tritt das Nationale Waffenregister 2 in Kraft. Wir erklären, was Jäger und Sportschützen dazu wissen müssen.

Ab dem 1. September tritt das Nationale Waffenregister 2 in Kraft. Dieter Schlör, Lizenzträger Waffenhandelslizenz von Frankonia, war beratend bei der Umsetzung der EU-Vorgaben für das Bundesinnenministerium tätig. Im Gespräch mit dem Niedersächsischen Jäger erklärt er, was Jäger und Sportschützen wissen müssen.

NJ: Herr Schlör, warum gibt es eigentlich jetzt einen zweiten Teil des Nationalen Waffenregisters (NWR)?

Dieter Schlör: Die Bundesrepublik setzt in diesem Schritt weitere Regelungen der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht um. Damit geht die Verpflichtung der Hersteller und Händler, alle Waffenbestände ins Nationale Register zu übertragen und Besitzwechsel zu melden, einher. Letztendlich kann dann der Lebenszyklus einer Waffe von der Herstellung bis zum Endverbraucher immer nachvollzogen werden.

NJ: Das sind aber ja noch lange nicht alle Änderungen, die auf uns zukommen. Warum müssen wir Jäger und Sportschützen darüber genau Bescheid wissen?

Dieter Schlör: Alle Waffenbesitzer sind bei Neuerwerb, Verkauf oder längeren Reperaturzeiten von den neuen Regelungen betroffen und müssen sich bestimmte Informationen im Vorfeld einholen.

NJ: Dabei  geht es wahrscheinlich um die im Vorfeld viel diskutierten Identifikationsnummern (ID). Was hat es damit auf sich?

Dieter Schlör: Alle Waffen und wesentlichen Waffenteile erhalten künftig eine solche ID. Bei einem Standardrepetierer bekommt also der Lauf, der Verschluss und neuerdings auch das Gehäuse eine solche Nummer. Aber nicht, wie es gerüchteweise zu hören war, auf den Teilen eingehämmert oder gelasert, sondern im Hintergrund als visuelle Nummern im Waffenregister. Bei Kipplaufwaffen sind der Lauf und die Gehäuse- und Verschlusseinheit als führendes wesentliches Waffenteil geführt.

NJ: Das war aber noch nicht alles …

Dieter Schlör: Genau, alle Waffenbesitzer bekommen darüber hinaus eine persönliche, 21-stellige NWR-ID. Zusätzlich kommt für jede Waffenbesitzkarte noch eine Erlaubnisberechtigungs-ID hinzu. Soll heißen, jede WBK erhält eine eigene Erwerbs-ID.

NJ: Welche Nummern benötige ich denn jetzt, wenn ich eine Waffe wieder verkaufen möchte?

Dieter Schlör: Wer privat eine Waffe veräußern will, benötigt neben der bisherigen Waffennummer zunächst die persönliche ID, die Erwerbs-, also WBK-ID und die ID der Waffe. Wenn wir von Frankonia eine Waffe von unseren Kunden ankaufen und zum Beispiel über unsere Seite auctronia.de wieder anbieten, übernehmen wir den Bürokrtatieaufwand und die Meldung ans NWR. Der Käufer der Waffe muss hingegen den Jagdschein als Erwerbsdokument und die WBK vorzeigen, denn in letzterer wird vom Amt die persönliche NWR-ID und die Erlaubnis-ID eingestempelt.

NJ: Stichwort Behörde. Sollte man jetzt für all seine Waffen grundsätzlich die IDs anfordern?

Dieter Schlör: Es macht auf jeden Fall Sinn, die persönliche NWR- und die Erwerbs-ID anzufragen. Denn diese brauchen Sie definitiv für künftige Waffenkäufe. Die Waffen-IDs benötigen Sie nur bei Verkauf oder längerem Verbleib beim Büchsenmacher, zum Beispiel zur Zielfernrohrmontage. Auch bei einer Weitergabe an den Hersteller muss der Büchsenmacher dies mit der ID dem Nationalen Waffenregister melden, was natürlich einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Ganz deutlich: WBK-Einträge in die Waffenbesitzkarte werden ab dem 1. September von keinem Händler mehr vorgenommen, sondern nur noch von den Waffenbehörden.

Hier finden Sie ein Merkblatt zum NWR2

https://www.jagderleben.de/sites/default/files/2020-08/NJ_AP_AKT_NWR_Merkblatt_1.pdf

Mit längeren Wartezeiten ist zu rechnen

NJ: Sind unsere Ämter und Behörden für eine derartige Anfragenflut überhaupt gewappnet?

Dieter Schlör: Ich denke schon, dass man künftig mit längeren Wartezeiten rechnen muss. Wie gesagt, wir sind mit unserer elektronischen Waffenkartei direkt mit der Kopfstelle des NWR verbunden und können die Daten unmittelbar weitergeben. Der Kunde muss nur wie gewohnt seine ge- oder verkauften Waffen in der gesetzlich vorgeschriebenen 14-Tage-Frist bei seiner zuständigen Behörde an- beziehungsweise abmelden.

NJ: Glauben Sie, dass der Gebrauchtwaffenmarkt unter dem NWR leiden wird?

Dieter Schlör: Ich würde sagen, dass es dadurch bei gebrauchten Waffen erst einmal keinen Wertverlust geben wird. Aber keine Frage, die Kauf-Abwicklung von privat an privat wird deutlich komplizierter und komplexer.

NJ: Abschließende Frage: Müssen Jäger und Sportschützen Angst vor dem 1. September haben?

Dieter Schlör: Keine Frage, es ist für uns alle eine große Umstellung. Aber wer sich mit dem Thema ein wenig befasst und weiß, an wen er sich wenden kann, sollte keine großen Probleme haben. Wir von Frankonia sind sehr gut vorbereitet und können den Kunden viel Aufwand ersparen.

Das Gespräch führten Christian Teppe und Benedikt Schwenen.

Übungsschießen in Linden wieder möglich

Ab  13.07.2020 ist jeden Mittwoch und Freitag wieder Schießen auf allen Ständen möglich!!

Der Schießbetrieb auf dem Schießstand in Linden wird nunmehr partiell wieder aufgenommen.
Ab Mittwoch, den 3. Juni 2020 beginnt unter Auflagen wieder das Übungsschießen
.
Zunächst jedoch nur:
BÜCHSEN EINSCHIEßEN
LAUFENDER KEILER – SCHIEßNACHWEIS
ÜBUNGSSCHIEßEN MIT BÜCHSE AUF DEN REHBOCK

Tontaubenschießen kann wohl erst ab Juli stattfinden – in Abhängigkeit von den diversen gesetzlichen »Coronaregelungen«.

Mundschutz, Einweghandschuhe etc. sind von jedem Schützen selbst mitzubringen!!!

WILD-Portal bietet jetzt digitale Jagdstatistiken

4. Juni 2020 (DJV) Berlin

Nutzer können ab sofort digitale Daten für insgesamt 20 Tierarten abrufen. Tabellen, Diagramme und Karten lassen sich individuell für bestimmte Regionen erstellen. Im Fokus: Paarhufer und invasive Arten.

WILD-Portal beim Deutschen Jagdverband

Aus dem Juni-Newsletter der Jagdbehörde Lüneburg :

Wildtiererfassung online, Nachtsichtechnik, Ablaufplan Wildunfall mit Schwarzwild und Gesellschaftsjagd an Sonn- und Feiertagen

Im letzten Newsletter habe ich Ihnen mitgeteilt, dass Sie bei der Wildtiererfassung online aktuell nur die Eingaben für ein Jagdrevier machen können.
Die Programmerweiterung für die Eingabe von Daten für mehrere Jagdreviere ist laut Hersteller jetzt möglich, wird aber in der jetzigen Testphase bis 30.06.2020 nicht erfolgen, da dies zum Verlust der bisher eingegebenen Daten führen könnte. Das heißt, dass alle, die die Datenerfassung in der Wildtiererfassung bis 30.06.2020 online machen und mehrere Jagdreviere betreuen, nur die Daten eines Jagdrevieres online erfassen und für die anderen Jagdreviere den Erfassungsbogen per Hand ausfüllen, bei ihrem Hegering abgeben oder ihn direkt an Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung, senden. Nach der Testphase – im nächsten Jagdjahr 2021/2022 – ist dann die Erfassung der Daten mehrerer Jagdreviere online möglich.

Verwendung von Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätze im Rahmen der Jagdausübung

Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen, die im Besitz eines gültigen Jagdscheins sind, dürfen Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsatzgeräte erwerben und Umgang damit haben. In Niedersachsen ist der jagdliche Einsatz aber weiter verboten .
In anderen Bundesländern ist der jagdliche Einsatz von Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätzen jedoch erlaubt. Der Deutsche Jagdverband stellt dazu Informationen zur Verfügung. Folgen Sie diesem Link: Deutscher Jagdverband .
Informieren Sie sich bei Bedarf immer auch bei den zuständigen Waffen- und Jagdbehörden der entsprechenden Bundesländer.

Das Bundeskriminalamt stellt auf seiner Internetseite ein Merkblatt zu Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätzen zur Verfügung. Folgen Sie diesem Link: Merkblatt
Entgegen der Information des Deutschen Jagdverbandes weist das Bundeskriminalamt darauf hin, dass für die Aufbewahrung von Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätzen § 36 Waffengesetz (WaffG) Anwendung findet. Die Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätze sind entsprechend sicher aufzubewahren.

Nach der Veröffentlichung des Ablaufplans Wildunfall mit Schwarzwild sind einige Fragen, Hinweise und Anmerkungen bei der Jagdbehörde eingegangen. Vielen Dank dafür!

Den aktuellen Ablaufplan können Sie hier herunterladen: Ablaufplan

Die wichtigsten Antworten zum verendeten Stück Schwarzwild infolge eines Wildunfalls:

  • Sie dürfen sich das Stück aneignen.
  • Auf öffentlichen Straßen, die nicht zu einem Jagdbezirk gehören, können sich die jagdausübungsberechtigten Personen der beiderseits angrenzenden Jagdbezirke, jeweils bis zur Mitte der Straße, getötetes, krankes, verletztes und verendetes Wild aneignen, § 8 S. 1 Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG).
  • Da es sich um Fallwild handelt, müssen Sie das Stück beproben.
  • Sie dürfen das Stück nicht in den Verkehr bringen. Es muss verworfen werden.
  • Stücke, die im Straßenraum liegen, werden von Ihnen oder – nach Auftrag – vom Straßenbaulastträger entsorgt.

Ausführliche Antworten finden Sie im Ablaufplan.

Und noch eine Empfehlung der Jagdbehörde, die auch Eingang in den Ablaufplan gefunden hat:
Wenn Sie die Entsorgung des Stückes Schwarzwild, das im Straßenraum liegt, veranlassen, bleibt es bis zur Entsorgung noch einige Zeit vor Ort liegen. Daher ist, um mehrfache Meldungen bei der KLL möglichst zu vermeiden, die Empfehlung: Markieren Sie das Stück gut sichtbar (z. B. mit einem farbigen Band oder Sprühfarbe).

Und wenn Sie vor Ort um die Ausstellung einer Wildunfallbescheinigung gebeten werden – hier finden Sie die passenden Vordrucke:

Im Newsletter vom 31.01.2020 hat die Jagdbehörde das Thema Gesellschaftsjagden an Sonn- und Feiertagen in Niedersachsen aufgegriffen.
Auch dazu haben sich Jägerinnen und Jäger mit Fragen und Anmerkungen an uns gewandt. Und auch dafür bedanken wir uns und haben dies zum Anlass genommen, die Sache mit dem Justiziar der Landesjägerschaft Niedersachsen, Herrn Hons, zu besprechen.
An dieser Stelle – vielen Dank an Herrn Hons für die Unterstützung!

Das Jagdrecht regelt die Gesellschaftsjagden an Sonn- und Feiertagen nicht, sondern das Niedersächsische Feiertagsgesetz. Darin heißt es: Öffentlich bemerkbare Handlungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, sind verboten, § 4 Abs. 1.
Gesellschaftsjagden fallen unter diesen Verbotstatbestand, jedoch definiert das Jagdrecht den Begriff der Gesellschaftsjagd nicht. Laut Herrn Hons liegt eine Gesellschaftsjagd vor, wenn sechs oder mehr Schützinnen und Schützen nach einem gemeinsamen Plan und im gegenseitigen Zusammenwirken jagen. Wie bereits im Newsletter vom 31.01.2020 gesagt, geht es im Kern der Vorschrift um die Vermeidung der Störung. Daher liegt hierauf der Fokus. Wenn also ein Hundeeinsatz, insbesondere mit Stöberhunden, erfolgt und/oder eine lärmende Treiberwehr ein Maisfeld oder eine Dickung durchdrückt und dadurch eine Störung der Öffentlichkeit erfolgt, ist das ein klares Indiz dafür, dass eine verbotene Gesellschaftsjagd vorliegt.

Das Wild agiert nicht in Werk-, Sonn- oder Feiertagen. Schwarzwild steckt z. B. an Sonn- und Feiertagen gerne mal im Mais, geht dort zu Schaden und muss spontan bejagt werden.

Daher ist die Empfehlung der Jagdbehörde:

  • Entscheiden Sie, ob die Maßnahme an einem Sonn- oder Feiertag notwendig ist.
  • Entscheiden Sie über Maßnahmen auf die Örtlichkeit abgestimmt. Fragen Sie sich: Ist eine Störung der Öffentlichkeit gegeben?
  • Da die örtlichen Gemeinden für die Ahndung von Verstößen zuständig sind, stimmen Sie die Maßnahmen im Vorwege ab, um Anzeigen zu vermeiden.
  • Informieren Sie die örtliche Polizeidienststelle.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie die Jagdbehörde an.

Mit freundlichem Gruß

Ihre Jagdbehörde

Landkreis Lüneburg
Am Springintgut 1
21335 Lüneburg
Telefon 04131 26-1223
E-Mail: ordnung@landkreis-lueneburg.de

Info der Jagdbehörde Lüneburg :

Wildfleisch regional vermarkten

Jäger dürfen Produkte direkt an Verbraucher verkaufen

Hannover. Jägerinnen und Jäger können ihr Wildbret und daraus hergestellte Erzeugnisse selbst vermarkten. Dabei dürfen sie auch die Räumlichkeiten von anderen zugelassenen oder registrierten Lebensmittelunternehmen – zum Beispiel handwerklichen Fleischereien – nutzen bzw. deren Dienstleistung in Anspruch nehmen. Das ist der Kern eines Erlasses, den das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) nun an die zuständigen Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte versendet hat. Auch die Landesjägerschaft Niedersachsen und der Fleischerverband haben den Erlass erhalten.

Da Restaurants, Gaststätten und Hotels aufgrund der Corona-Krise einige Wochen geschlossen waren und als wichtige Abnehmer ausgefallen sind, ist es derzeit schwierig, erlegtes Wild zu vermarkten. Gleichzeitig ist es insbesondere in Hinblick auf die Vermeidung eines Eintrags der Afrikanischen Schweinepest wichtig, Schwarzwild weiterhin intensiv zu bejagen. Vor diesem Hintergrund hat das ML mit dem Erlass eine Hilfestellung formuliert, der den zuständigen Veterinärbehörden sowie Jägern und Lebensmittelbetrieben die rechtlich zulässigen Wege der Wildbretvermarktung aufzeigt. Für Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast ist es wichtig, dass die Tiere für die Gewinnung von Lebensmitteln erlegt werden und nicht in der Tierkörperverwertung enden. Daher sei die Vermarktung durch die Jägerinnen und Jäger der beste Weg, die Produkte auf kurzem Weg an private Kunden zu bringen. Barbara Otte-Kinast: „Wildfleisch kommt aus der Region, ist hochwertig und schmackhaft – und man kann es gut als Steak oder Bratwurst auf den Grill legen!“

Der Erlass beschreibt, dass Jägerinnen und Jäger andere Lebensmittelunternehmen beauftragen können, Produkte wie etwa Wurst aus dem erlegten Wild herzustellen. Diese Produkte dürfen die Jäger dann wiederum selbst vertreiben, wenn sie sich bei der zuständigen Veterinärbehörde als Lebensmittelunternehmer haben registrieren lassen. Die Abgabe der Produkte darf jedoch nur an Endverbraucher erfolgen – entweder am Wohnort des Jägers oder über einen lokalen Marktstand im Umkreis von weniger als 100 Kilometern um den Wohnort des Jägers oder den Erlegungsort. Voraussetzung hierfür ist außerdem die Einhaltung der einschlägigen lebensmittelrechtlichen Hygienebestimmungen.

Quelle : Nds. Ministerium f. Ernährung, Landwirtschaft und Versbraucherschutz


Eckpunkte der Waldstrategie 2050

Wissenschaftlicher Beirat für Waldpolitik der Bundesregierung veröffentlicht Stellungnahme

„Die Forderung nach Anpassung der Wälder hat angesichts der jüngsten Entwicklungen an Dringlichkeit gewonnen“. Das schreiben die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates für Waldpolitik (WBW) beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in ihrer Stellungnahme „Eckpunkte der Waldstrategie 2050“. Der Beitrag des Forst- und Holzsektors zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele sollte nach Meinung des WBW offensiver in die Zielformulierung der Waldstrategie 2050 der Bundesregierung aufgenommen und eine gesellschaftliche Honorierung dieser Leistung gefordert werden.

Besonders hinzuweisen ist auf Handlungsfeld 7 ( Wild und Wald)
ab Seite 40 im Eckpunkte-Paier.

Quelle : FNR (Fachagentur Nachwachsene Rohstoffe)

Jagdschein nur noch per Post verlängern – neue Erklärung mitsenden

Die Jagdbehörde des Landkreises Lüneburg teilte heute in ihrem Newsletter mit, dass Jagdscheine, die zum 31.3.2020 ablaufen, umgehend per Post zur Verlängerung zugesendet werden sollen. 

Von persönlichen Besuchen soll, wegen der aktuellen Corona-Lage, möglichst abgesehen werden.

Folgende Unterlagen sind notwendig:

  • Bescheinigung der Jagdhaftpflichtversicherung für den Zeitraum, für den Sie den Jagdschein lösen möchten (1 Jahr oder 3 Jahre)
  • Neu: Erklärung zum Widerruf des Jagdscheins. Den Vordruck finden Sie hier: Erklärung zum Widerruf des Jagdscheins
  • Passfoto, wenn ein neues Jagdscheinheft ausgestellt werden muss
  • bei Minderjährigen: Zustimmung der Erziehungsberechtigten

Die Jagdbehörde teilt weiter mit, dass 

  • Langwaffen für die Jagdausübung und
  • Schalldämpfer für Langwaffen für die Jagdausübung (für Munition mit Zentralfeuerzündung)

weiter ganz normal auf den gültigen Jagdschein erworben werden dürfen und innerhalb der bekannten 14-Tages-Frist eingetragen werden müssen.

Neue waffenrechtliche Erlaubnisse, wie

  • Voreintrag für Kurzwaffe,
  • Kleiner Waffenschein oder
  • Europäischer Feuerwaffenpass

werden derzeit, da eine automatisierte Abfrage beim Verfassungschutz noch nicht möglich ist, leider nicht erteilt und zurückgestellt.

Um stets aktuell informiert zu sein, empfiehlt es sich, den Newsletter der Jagdbehörde zu abonnieren.

Quelle : Jägerschaft Lüneburg

Frage-Antwort-Papier zur Novelle des Waffenrechts

Schalldämpfer, Nachtsichttechnik, Abfrage beim Verfassungsschutz: DJV und FWR erläutern, was neu ist. Zusammengestellt sind Antworten auf die 27 häufigsten Fragen zur Änderung des Waffenrechts.

Gemeinsam mit dem Forum Waffenrecht (FWR) hat der Deutsche Jagdverband (DJV) ein Frage-Antwort-Papier zur Novelle des Waffengesetzes veröffentlicht. Grundlage sind zahlreiche Anfragen von Jägern, die FWR und DJV in den letzten Tagen erreicht haben. Schalldämpfer, Nachtsichtgeräte oder Waffenverbotszonen: Die Novelle bringt einige Änderungen mit sich. Insgesamt 27 häufig gestellte Fragen haben FWR und DJV zusammengetragen und beantwortet.

Hier die Fragen und Antworten auf der DJV-Homepage

ASP : Info-Update der Jägerschaft

ASP rückt näher an die Deutsche GrenzeDas FLI ( Friedrich-Loeffler-Institut) hat auf seiner Homepage eine neue Einschätzung zur ASP veröffentlicht.

Quelle und Link zum FLI : Jägerschaft Lüneburg

Keine Trichinenuntersuchung für Nutrias

Ab sofort entnimmt der Landkreis Lüneburg die Sumpfbiber bzw. Nutrias aus der Untersuchungspflicht der Trichinellen. 

Damit reagiert der Landkreis auf die Anpassung des nationalen Rechts an die bereits in Kraft getretene Änderung des EU-Lebensmittelhygienerechts  (VO (EU) 2017/625, VO (EU) 2019/624 und DVO (EU) 2019/2027). 

Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat bereits im Oktober des vergangenen Jahres eine Bewertung vorgelegt, aus der hervorgeht, dass Trichinellenbefunde bei Sumpfbibern nicht bekannt sind. 
Quelle : Jägerschaft Lüneburg

ASP: Leitfaden für Jäger

Der DJV veröffentlicht eine Broschüre zur Afrikanischen Schweinepest. Typische Krankheitsbilder sind mit Fotos dargestellt. Weitere Themen: Symptome, Verbreitung und Prävention der Tierseuche. 

Die Broschüre kann beim DJV bestellt werden bzw. hier als Download verfügbar.

Untersuchungsgebühr für Trichinenproben von Nutrias entfällt

Da diese Information anscheinend noch nicht alle Jägerinnen und Jäger im Landkreis erhalten haben: 

Der Landkreis Lüneburg erhebt keine Untersuchungsgebühr für Trichinenproben von Nutrias!

Quelle : Jägerschaft Lüneburg

b.