Führen von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs

Führen von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Verkündung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl. Nr. 27 vom 31.03.2026) ist eine neue Verordnung in Kraft getreten, die das Führen von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs regelt.

Die Verordnung übersenden wir Ihnen im Anhang mit der Bitte um Kenntnisnahme und Weitergabe an Ihre Mitglieder.

Für Jägerinnen und Jäger ergeben sich daraus folgende wesentliche Punkte:

  • Das Führen von Waffen und Messern ist in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs grundsätzlich untersagt.
  • Inhaberinnen und Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind von diesem Verbot ausgenommen, soweit das Führen im Rahmen der jeweiligen Erlaubnis erfolgt. Ein solcher Zusammenhang in Hinblick auf die Jagdausübung muss unmittelbar und nachvollziehbar sein.
    In öffentlichen Verkehrsmitteln wird ein jagdlicher Bezug in der Regel nicht gegeben sein. Es wird daher nicht ausreichend sein, sich allgemein auf die Jagdausübung zu berufen.
  • Unabhängig von den Regelungen in der Verordnung wird dringend empfohlen, Waffen und Messer in öffentlichen Verkehrsmitteln nur im Ausnahmefall und grundsätzlich nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit (verschlossen in einem geeigneten Behältnis) zu transportieren.
  • Insbesondere bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ist im Einzelfall eine sorgfältige Prüfung der jeweiligen Situation erforderlich.
  • Verstöße gegen die Verordnung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Fragen und Antworten zu der Verordnung hat das MI im Internet hier veröffentlichtet:

https://www.mi.niedersachsen.de/themen/innere_sicherheit/waffenverbot_opnv/faq/waffen-und-messerverbot-in-verkehrsmitteln-des-offentlichen-personenverkehrs-249809.html

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.

Schopenhauerstr. 21

30625 Hannover

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