Newsletter der Jagdbehörde vom 12.05.2026
Änderungen der §§ 22b bis 22e BJagdG – Neue Regeln zum Umgang mit dem Wolf Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem „Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ wurde der Wolf zum 2. April 2026 in das Bundesjagdgesetz aufgenommen. Gleichzeitig wurden die neuen §§ 22b bis 22f BJagdG eingeführt. Ziel der Neuregelung ist es, den Schutzstatus des Wolfs mit einem praktikablen Wolfsmanagement und den Interessen von Weidetierhaltern, Jagd und öffentlicher Sicherheit zu verbinden. Einen kurzen Überblick…