Fw: Verdacht auf Trichinen bei einem oder mehreren Wildschweinen im Landkreis Lüneburg

Fw: Verdacht auf Trichinen bei einem oder mehreren Wildschweinen im Landkreis Lüneburg

Zur Information und Beachtung!
Mit freundlichen Grüßen,
Karsten Hobbie
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Untersuchung von Trichinenproben aus dem Landkreis Lüneburg wurden möglicherweise Trichinen nachgewiesen. Die aus den Tieren stammenden Trichinenproben wurden in einem Poolansatz untersucht, in dem ein bisher nicht differenzierter Parasit nachgewiesen wurde. Derzeit besteht der Verdacht, dass das von den Tieren stammende Fleisch mit Parasiten belastet, gesundheitsgefährlich und somit genussuntauglich ist. Zur Eingrenzung werden die gepoolten Proben jetzt einzeln untersucht. Dazu ist eine hinreichende Probenmenge erforderlich.
Bei unklaren oder positiven Ergebnissen, werden die Proben einer Nachuntersuchung unterzogen. Damit dies schnell und für den Probeneinsender kostenlos möglich ist, wären für die Laboruntersuchung (einschließlich einer möglichen Nachuntersuchung) von jedem Wildschwein mindestens 100 g Probenmaterial abzugeben. Sie sollten zukünftig mindestens eine entsprechende Probenmenge zur Untersuchung abgeben, da Nachbeprobungen für Sie kostenpflichtig sind. Außerdem liegen die Nachuntersuchungsbefunde dann schneller vor.Für die Untersuchung sind frisch entnommene Proben aus der Muskulatur des Unterarms oder des Zwerchfells (bevorzugt Zwerchfellpfeiler) notwendig. Die Proben sind ohne Verunreinigungen, Fett, Bindegewebe, Sehnen, Schwarte/Haut in einem sauberen Behältnis (z.B. Gefrierbeutel) gut verschlossen beim zuständigen Veterinäramt abzugeben. Je Tier ist eine Probe im sauberen Plastikbeutel (empfehlenswert: Gefrierbeutel) zu verpacken und der Beutel zu verschließen. Der Beutel ist mit der vollständigen Nummer der benutzten Wildursprungsmarke – am besten auf einem Klebeetikett – mit einem wasserfesten Stift zu beschriften. Der vollständig ausgefüllte Wildursprungsschein ist zusammen mit der Probe zu überreichen. Er darf nicht in dem Probenbeutel legen. Am sichersten ist, Sie geben Wildursprungsschein und Probenbeutel in einen weiteren Plastikbeutel, um die Zuordnung sicher zu gewährleisten.

Die Proben sollten bis zur Übergabe gut gekühlt – optimalerweise im Kühlschrank – aufbewahrt werden. Sie dürfen nicht eingefroren werden! Die Abgabe sollte zeitnah im Veterinäramt vorgenommen werden. Die Proben dürfen bei Abgabe nicht nach Verwesung riechen oder verdorben sein.
Die Trichinellose ist eine Parasitenkrankheit, die bei verschiedenen Säugetieren und beim Menschen (Zoonose!) auftreten kann. Ausgewachsene Trichinellen leben im Darm, Larven in der Muskulatur des Wirtes. Die Symptome beim Menschen reichen von unspezifischen Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit, Bauchkrämpfen und Durchfall bis hin zu Fieber, Kopfschmerzen, starken Muskelschmerzen, Schwellungen im Gesicht und allgemeine Schwäche. Die Übertragung auf den Menschen geschieht meist durch den Verzehr von rohem oder unzureichend gegartem Fleisch von Schweinen oder Wildtieren (primär: Wildschweine, aber z.B. auch Nutria, Dachs).
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg. Das Veterinäramt ist unter folgender Telefonnummer zu erreichen: 04131-26 1413

Mit freundlichen Grüßen
Hinnerk Zobel
Jagdbehörde
Landkreis Lüneburg

Landkreis Lüneburg – Kreisverwaltung
Auf dem Michaeliskloster 4, 21335, Lüneburg

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