LJN-Rundschreiben vom 10.04.2026 : Bejagung des Wolfes

LJN-Rundschreiben vom 10.04.2026 : Bejagung des Wolfes

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Inkrafttreten der Änderungen des Bundesjagdgesetzes am 02. April 2026 wurde eine
wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung umgesetzt.

Die Änderungen berücksichtigen eine Vielzahl wissensbasierter Vorschläge der Jägerschaft,die zu einer guten und praxisorientierten Regelung geführt haben.

Der Deutsche Jagdverband hat unter dem Link:

https://www.jagdverband.de/sites/default/files/2026-04/2026-03_Synopse_Wolf_im_Jagdrecht.pdf

eine Synopse zur Änderung des Bundesjagdgesetzes veröffentlicht.

Darüber hinaus finden Sie unter

https://www.jagdverband.de/sites/default/files/2026-04/2026-03_FuA_Wolf_im_Jagdrecht.pdf

ein Papier mit Fragen und Antworten zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht.

Solange das NJagdG nichts anderes regelt, gelten in Niedersachsen grundsätzlich die
Regelungen des BJagdG. Das durch das BJagdG vorgesehene Verfahren zum Abschuss von
Problemwölfen gilt daher auch in Niedersachsen (§22d Abs. 2 Satz 5 i.V.m § 22d Abs. 3
BJagdG). D.h. die dafür zuständigen Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer werden bei einem
Rissereignis kontaktiert und dokumentieren dieses. Auf Grundlage dieser Dokumentation wird
das weitere Verfahren eingeleitet.

Bitte geben sie diese Info an betroffene Nutztierhalter weiter.

Mit Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt und gleichzeitigem Inkrafttreten
können allerdings nicht alle Regelungen automatisch eins zu eins umgesetzt werden. So
müssen die Bundesländer zunächst Managementpläne mit konkreten jagdlichen Vorgaben
aufstellen, bevor eine reguläre Bejagung der Tierart Wolf – Eingriff in die Jugendklasse vom
01.07. bis zum 31.10. – unter der Voraussetzung der Sicherstellung des günstigen
Erhaltungszustands erfolgen kann.

Niedersachsen wird diesen revierübergreifenden Managementplan nach Aussage des
Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)
unverzüglich nach der Anpassung des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) bekannt
geben, da zuvor die behördliche Zuständigkeit im Zusammenhang mit der Bejagung der Tierart
Wolf bei der Obersten Jagdbehörde (beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz „ML“) angesiedelt werden soll.

Die Landesjägerschaft Niedersachsen lehnt eine alleinige Zuständigkeit der Obersten
Jagdbehörde ab.

Über die weitere Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

Dammann-Tamke

Präsident

Rundschreiben LJN

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